Darf man trotz Anordnung von MPU (Alkoholblutwert 1,8) mit einen E scooter 20km/h fahren?

2 Antworten

So lange noch keine besondere verwaltungsrechtliche Entscheidung dahingehend gegen Dich verfügt wurde, mit sofortiger / oder ab Zeitpunkt einsetzender Wirkung keinerlei (Kraft-)Fahrzeuge mehr im öffentlichen Straßenverkehr mehr benutzen zu dürfen, hat eine künftig angeordnete MPU-Anforderung zum Behalt oder Rückerhalt einer momentan noch vorhandenen oder bereits sichergestellten FE zunächst mal keine Auswirkung auf Nutzungsuntersagung sogenannter "fahrerlaubnisfreier " Fahrzeuge.

Zu den "fahrerlaubnisfreien" Fahrzeugen zählen Neben MoFa, Pedelec und Fahrrad dann zunächst auch mal Fahrzeuge nach eKFV wie kleine E-Kicksooter.

Aber VORSICHT, wenn gegen Dich gerade auch noch ein allgemeines Fahrverbot läuft. Denn dieses bezieht sich m.W. dann in dessen Dauer auf jegliche Art von Kraftfahrzeugen wie z.B. MoFa und eventuell sogar dann auch auf Fzg. nach eKFV.

Ansonsten sagt eine Aufforderung zur MPU (bzw. eines positiven GA daraus) erst mal nur aus, ob Du Deine noch vorhandene Fahrkarte weiter behalten darfst, oder eine bereits entzogene FE wieder neu beantragen könntest im Zuge einer Prüfung zur allgemeinen Geeignetheit der Führung von (K)fzg im öffentlichen Raum. (s. obig erkl. )


Micha0109 
Beitragsersteller
 10.04.2025, 07:47

Ich hatte den Unfall am Rosenmontag, die Polizei meinte nur am Telefon(die haben mich am Montag angerufen), das ich im Krankenhaus keine Angaben gemacht hab und das es jetzt weitergeleitet wird zur Staatsanwaltschaft. Ich hab keine Ahnung wie das jetzt weiter läuft, da ich noch nie etwas gemacht hab mit Alkohol.

Gnurfy  10.04.2025, 21:46
@Micha0109

Das ergibt gerade zeitlich sortiert keinen Sinn.

Hattest Du vor der Tat bereits einen Führerschein der sofort vorläufig sichergestellt wurde, oder befindest Du Dich gerade in einem Antragsverfahren auf FE-Ersterteilung für eine Fahrschulausbildung?

Denn sonst wüsste ich nicht, wie Du bereits eine Aufforderung zur Beibringung eines positiven MPU-GA von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten konntest.

Micha0109 
Beitragsersteller
 11.04.2025, 06:55
@Gnurfy

Hallo , ich habe keinen Führerschein und möchte auch keinen machen

Gnurfy  11.04.2025, 19:11
@Micha0109

Dann darfst Du zunächst einmal noch so lange weiter mit (D)einem E-Kicksooter fahren, wie Du dahingehend von Gericht oder FEB noch keinen anders lautenden Untersagungsbescheid schriftlich erhalten hast.

In Deinem Fall wäre dann auch die Beibringung eines positiven MPU-Gutachtens keine grundlegende Pflicht. Aber brächtest Du es nicht fristgerecht bei, könnte Dir daraus in Unterstellung einer momentanen Uneignung zum Führen von (Kraft-)Fahrzeugen jeglicher Art später durchaus ein entsprechender Untersagungsbescheid zur Beendigung des Prüfungsverfahrens ins Haus flattern.

Eine MPU-Anordnung hat keinerlei Auswirkung auf das Führen irgendeines Fahrzeugs. Sie ist kein Verwaltungsakt, sondern dient lediglich der Vorbereitung einer verwaltungsrechtlichen Entscheidung.

Dass du keine klaren Antworten findest, liegt daran, dass du die falsche Frage stellst.

Nicht die MPU-Anordnung ist hier interessant, sondern deren Grund. Sie wird nicht angeordnet, weil die Behörde zuviel Briefpapier gekauft hat, sonder weil irgendetwas vorgefallen ist.

Was ist vorgefallen und welche Reaktion gab es darauf seitens der Behörden?