Darf man sich wehren bei einer Beleidigung?

3 Antworten

Wenn er sagt, du A****loch und dann aufhört, ist es eine abgeschlossene Aktion und du darfst nichts machen.

Macht er es allerdings die ganze Zeit, darfst du zum niedrigsten Mittel greifen und so die Aktion beenden indem du ihn schlägst.

Du kannst Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB) erstatten, brauchst dafür aber Zeugen oder andere Beweise, sonst gilt "In dubio pro reo". Also: Im Zweifel für den Angeklagten.

Natürlich kann man sich gegen Angriffe wehren, auch wenn diese verbal erfolgen. Hier kann man auf den Paragraph der Notwehr (§ 32 StGB) schauen, wobei man allerdings bedenken muss, dass man hier nur das "mildeste Mittel" zur Verteidigung anwenden darf. Das Schlagen wäre hier nicht das mildeste Mittel.

In diesem Fall kann man "zurück" beleidigen, was auf § 199 StGB schließen lässt.

Ihn zu schlagen ist nur als Notwehr erlaubt. Wenn er dich einmal beleidigt und du ihn anschließend schlägst, ist das verboten. Wenn er aber dich immer weiter beleidigt und nicht aufhört, darfst du ihn schlagen, damit er ruhig ist
Hab ich von Christian Solmecke