wie darf man sich gegen eine Beleidigung von einem Polizisten wehren, auch mit einem Schlag?

2 Antworten

Auch die Ehre ist ein notwehrfähiges Gut, soviel ist richtig.

Allerdings ist die Notwehr nur gegeben, wenn der Angriff unmittelbar und gegenwärtig ist. Bei Worten ist das leider unmöglich sicher zu sagen. Nur eine Beleidigung, dann Ruhe, ist nicht notwehrfähig.

Das gilt übrigens für alle. Nicht nur für Polizisten.

Würdest du mir ihr in einer Gondel sitzen, keinen Ausweg haben, sie dich unablässig beleidigen, ohne aufzuhören, auf alles Bitten nicht - dann dürftest du sie auch mit einem Schlag ruhig stellen.

Der Nachweis wäre ohne Zeugen allerdings schwierig.

Gruß S.

Nein, absolut nicht verhältnismäßig, zumal ein Angriff auf einen Polizisten ein eigenständiger Straftatbestand ist!