Ich werde wegen Vergangenheit verurteilt?

Hey ihr!

Ich bin weiblich und 22. Ich wurde von 14-18 Jahren extrem gemobbt. Wurde mit Steinen beworfen, mir wurden Sachen geklaut etc. Irgend wann wurde ich ein "kalter Stein" der keine starke Bindung mehr mit Menschen aufbauen konnte. Ich flüchtete mich in die Internetwelt und traf dort neue Menschen, die mich wohl verstanden. So entwickelten sich Beziehungen und Dates. Ich hatte immer und immer Hoffnung, dass ich mich verlieben könnte, aber es geschah einfach nie.

Na ja, seit einigen Monaten kenne ich dieses Mädchen. Ich fühle mich wohl bei ihr, verstanden, habe nur Augen für sie und sie ist die Erste, die ich in meiner Zukunft sehen würde. Auch meine Mutter meint, ich sei wie ausgewechselt und dass ich wohl das erste Mal richtig verliebt bin.

An sich alles gut, aber : Ich werde nun vom Freund meines Bruder, sowie einer Schul-Freundin verurteilt. Sie meinen, dass es ja echt komisch wäre, wie oft ich die Freundin wechseln würde. Sie nehmen mich und meine hoffentlich zukünftige Freundin nicht ernst. Hier würde wohl "Slushaming" auftreten. Ich gebe zu, dass ich viele Frauen küsste und einige "Beziehungen" hatte, aber nur aus dem Grund, weil ich so verloren war und mich dafür hasste, so kalt zu sein und nie Liebe für Menschen zu spüren, also versuchte ich es, krampfhaft zu ändern.

Dass ich nun so verurteilt werde und sich nichts an diesem Urteil ändern lässt bei diesen 2 Personen, tut mir weh. Ich war vorhin einfach wieder mega traurig, weil sie so tun, als wäre ich der Teufel. Was soll ich nur tun? Ich meine es ernst mit ihr und seit ich sie kenne, spüre ich, was wahre Liebe ist. Wie würdet ihr da reagieren?..

Danke! :)

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Offenbar scheinst Du Dich mit dem Freund Deines Bruders und mit der Schulfreundin nicht zu verstehen. Du solltest ihnen sagen, dass sie Dich "in Ruhe lassen" sollen. Falls das nicht passiert, kannst Du eine Anzeige erstatten, um ein Kontaktverbot zu erwirken. Dies soll unter anderem Nachstellung verhindern. Bestimmte Regelungen beinhalten ein Ordnungsgeld, was für die Täter fällig wird, falls diese das Verbot missachten.

Sprich außerdem mit Deiner (vielleicht) zukünftigen Liebe. Dort kannst Du um Rat bitten und Eure Beziehung wird so abermals gefestigt.

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Du kannst Anzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB) erstatten, brauchst dafür aber Zeugen oder andere Beweise, sonst gilt "In dubio pro reo". Also: Im Zweifel für den Angeklagten.

Natürlich kann man sich gegen Angriffe wehren, auch wenn diese verbal erfolgen. Hier kann man auf den Paragraph der Notwehr (§ 32 StGB) schauen, wobei man allerdings bedenken muss, dass man hier nur das "mildeste Mittel" zur Verteidigung anwenden darf. Das Schlagen wäre hier nicht das mildeste Mittel.

In diesem Fall kann man "zurück" beleidigen, was auf § 199 StGB schließen lässt.

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