Darf man mein Nummernschild fotografieren?

5 Antworten

Darf man mein Nummernschild fotografieren?

Dazu gabs schon eine Menge von Gerichtsurteilen.

Nummernschilder dürfen grundsätzlich fotografiert und auch veröffentlicht werden. Davon gibt es nur wenige Ausnahmen.

Das Fotografieren eines Kennnzeichens stellt kein Eindringen in die Privatsphäre dar, denn es liegt im Wesen von Kennnzeichen, in der Öffentlichkeit herumgezeigt zu werden.

Es liegt auch kein Verstoß gegen das Recht aufs eigene Bild dar, denn das betrifft nur Personen und keine Sachen.

Kennnzeichen dürfen auch veröffentlicht werden, denn dem Normalbürger ist es nicht möglich, einen Zusammenhang zwischen Kennnzeichen und bestimmten Personen herzustellen. So darf z.B. jederzeit ein interessantes Auto mit Kennzeichen, das sich z.B. auf einem öffentlichen Parkplatz, am Straßenrand oder im Verkehr befindet, fotografiert und veröffentlicht werden.

Hier gibt es auch Ausnahmen. Wenn durch das Bild ein Zusammenhang zwischen dem Kennzeichen und einer bestimmten Adresse oder einer bestimmten Person hergestellt werden kann, ist die Veröffentlichung verboten (wenn z.B. die Person des Fahrers mit auf dem Foto ist oder die Hausnummer eines Grundstückes, auf dem das Fahrzeug steht zu sehen ist).

Auch die Polizei darf nicht systematisch und automatisch Kennzeichen erfassen, da sie die Möglichkeit hat, die Halterdaten abzurufen und damit einen Zusammenhang herstellen kann.

Völlig unbestritten ist, dass man Fotos von Tätern oder Kennnzeichen zum Zwecke der Beweissicherung bei Vergehen/Straftaten machen darf und diese der Polizei zur Verfügung stellen darf.

Das Fotografieren zur Beweissicherung ist doch ganz ok. Wenn du meinst dass dein Kennzeichen niemand sehen oder gar ablichten darf, decke es zu. Übrigens gehört das Kennzeichen nicht dir. Es ist eine amtliche Urkunde und wurde dir zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Entwertet kannst du es behalten.

Was bitte soll ein "verbotenes Grundstück" sein?

Kennzeichen darf man fotografieren, sie haben keine Persönlichkeitsrechte, und Rückschlüsse auf Halter oder Fahrer sind auch nicht ohne Weiteres möglich.

Womit wir beim Punkt wären. Was soll denn damit dokumentiert werden? Das unberechtigte Befahren von für Motorräder gesperrte Strassen? Das unberechtigte Befahren eines befriedeten Privateigentums? Diese Verstöße sind mit unterschiedlichen Strafbarkeiten, von der einfachen Ordnungswidrigkeit, bis zum Straftatbestand Hausfriedensbruch, belegt.

Ja, Autos haben keine Persönlichkeitsrechte, die das Fotografieren verbieten.

Kennzeichen haben keine Persönlichkeitsrechte!