Darf man kleine äste, rinde, steine, blätter und moos aus wäldern mitnehmen?
4 Antworten
Woher ich das weiß:Recherche
- Pflanzen, die unter Naturschutz stehen
- Pflanzen aus Naturschutzgebieten
- Bäume
- Brennholz (auch Totholz)
- Forstlich angebaute Pflanzen (auch deren Zweige)
- Junge Setzlinge
- Wildtiere (lebend oder tot)
- Nester und Eier
- Federn
- Abgeworfene Geweihe
Dürfen nicht mitgenommen werden
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Blätter, Botanik, Garten & Pflanzen
Wende dich an den zustaendigen Revierfoerster
-> Naturschutz, Schaedlingsbefall, lebend, abgestorben ...
Im Bundesnaturschutzgesetz heißt es:
Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Ich habe die entsprechenden Teile bewußt hervorgehoben.
Denke schon. Zum basteln sind das begehrte Produkte.