Darf man für die Bachelorarbeit aus Vorlesungen zu dem Thema zitieren, wen ja, wie?

5 Antworten

Die Profs haben meist auf ihren Skripten die Verweise auf Bücher. Daher würde ich dann auch diese als Quelle zitieren und nicht die Vorlesung selbst.

Grundsätzlich geht das, etwa in dieser Form:

Name, Vorname: Thema der Veranstaltung, Titel der Vorlesung, Universität, Datum.

Ich möchte dir aber davon abraten, direkt aus der Vorlesung zu zitieren. Zum einen ist diese Quelle im Nachhinein nicht überprüfbar und schlimmstenfalls zitierst du falsch aus der Erinnerung oder hast einen Fehler in deinen Mitschriften. Zum anderen erzählt der Dozent dort auch nichts anderes als das, was man - von Anekdoten vielleicht mal abgesehen - auch in Büchern findet. Und die gedruckte Literatur ist eigentlich immer vorzuziehen.

Oftmals verweisen die Professoren bei ihren Vorlesungen auf Literatur auf der die Vorlesung wiederum basiert. Dabei handelt es sich meist um Bücher, die die Professoren selbst geschrieben haben und die in der Universitäts Bibliothek einsehbar sind. Darin müsste dann das gleiche stehen, was auch in der Vorlesung unterrichtet wird und so ein Buch ist dann auch sehr gut zitierbar.

Solltest du in den Vorlesungsunterlagen keine Angabe finden und sollte der Professor keine eigenen Bücher geschrieben haben (sehr unwahrscheinlich), dann kannst du auch beim Lehrstuhl nachfragen auf welcher Literatur die Vorlesung basiert.

JablesHawk  22.03.2017, 13:18

Korrekt.

Kleiner Zusatz: Vorlesungsunterlangen ansich (bspw. Skripte, Präsentationen, etc.pp.) sind in der Regel nicht zitierfähig!

1
linus87  22.03.2017, 13:26
@JablesHawk

wenn diese als graue literatur gekennzeichnet sind schon.....^^

0

normalerweise gibt es bei euch an der uni oder fh ein fach oder modul welches euch auf das wissenschaftliche arbeiten und den umgang mit quellen vorbereiten soll. dazu solltest du auch wissen das fast jede FH und Uni eigene regeln zum thema Quellenangaben aufstellt...

Nein, darf man nicht. Zitierfähig sind nur schriftlich verfasste Unterlagen (aber keine Skripten), die veröffentlicht wurden bzw. öffentlich einsehbar sind.