Darf man ein gewerblichen Parkplatz im Wohngebiet Bauen?
Die Situation ist so:
Am Freitag haben die Bauarbeiten zu einem Parkplatz in unserer Straße begonnen und niemand wurde darüber informiert außerdem dienen die Parkplätze nur den Mitarbeitern und die Bewohner dürfen nicht drauf parken .
Zudem sind wir ein reines Wohngebiet und Wohnen hier schon 20 jahre und nun nach 18 Jahren will das Gewerbe einen Parkplatz für seine Mitarbeiter in unserer Siedlung erstellen.
Da kommt dann noch hinzu dass das Gewerbe in Früh- Tag - und Nachtschichten Unterteilt ist ,dass heißt das wir auch nachts um 3 die Autos hören können
Wir dürfen auch nicht die Baupläne für den Parkplatz einsehen und wenn wir bei der Gemeinde nach den Plänen Fragen werden wir abgewimmelt , gehen gar nicht mehr ans Telefon oder sagen uns das sie es im Moment nicht hier haben .
Hinzu kommt noch dass sie für den Parkplatz Büsche und Bäume gerodet haben obwohl dort noch Vögel mit Eiern drin waren.
Jetzt Frage ich mich ob man sich dagegen wehren kann oder wir es so hinnehmen müssen
Danke im voraus für eure hilfe
3 Antworten
Entsteht der Parkplatz auf einem Privatgrundstück? Um überhaupt bauen zu dürfen, muss ja eine Baugenehmigung vorliegen somit sollte das ganze rechtlich bereits Wasserdicht sein.
3 Schicht bedeutet nicht das nachts um 3 Autos fahren. Eher das Gegenteil ist der Fall. Die Autos werden zwischen 5 und 7, 13 und 15 und 22 23 Ihre fahren.
Desweiteren kann es sein das noch Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, wie z.b eine Schallschutzwand oder ähnliches.
Bist du dir sicher das ihr ein reines Wohngebiet seit und kein Mischgebiet?
Also ist der Parkplatz auf der anderen Straßenseite? Dann kann es sein das da drüber schon wieder ein Mischgebiet ist. Oder euer Gebiet wird im Nachgang geändert. Möglichkeiten gibt es viele. Da der Bau aber auf einem Privatgrundstück erfolgt und eine frohe Baugenehmigung hat, weder ihr aus der Nummer nicht mehr oder zumindest nicht so leicht raus kommen
- Bist du Eigentümer eines Nachbargrundstücks, hast du als Verfahrensbeteiligter das Recht auf Akteneinsicht und Widerspruch gegen die Baugenehmigung.
- Bist du Mieter auf einem Nachbargrundstück kannst nach dem Informationsfreiheitsgesetz Akteneinsicht verlangen.
- Wegen der Rodung kannst du Anzeige beim Naturschutzamt erstatten.
Wenn ein reines Wohngebiet vorliegt, dann darf ein Gewerbe in dem Umfang mit Sicherheit nicht betrieben werden.
Würde aber vermuten, du liegst mit der Aussge falsch.
Wir haben in den Bauplänen von unseren Häusern stehen das wir ein Wohngebiet sind und das ist bis heute nicht geändert worden
Deswegen wundern wir uns auch wie man so etwas machen kann
Es gibt aber Grenzen. Die Grenze zwischen Wohn und Gewerbegebiet kann auch nur ein schmaler Streifen sein.
Klar, aber der Fragesteller behaart darauf, dass seine Aussage auf beide Grundstücke zutrifft. Also bleibt nur diese Antwort.
Das Gewerbe scheint mir aber schon eine Weile zu existieren und nun eben seinen Parkplatz zu erweitern
Daher meine doppelte Nachfrage, ob sich der Fragesteller sicher ist.
Zitat: nach 18 Jahren will das Gewerbe einen Parkplatz erstellen.
Deshalb geh ich davon aus das hier irgendwo eine Grenze liegt ab der es eben kein Wohngebiet mehr ist.
Das verhält sich ähnlich wie bei mir. Wir haben das erste Haus in einem reinen Wohngebiet. An meine Westliche Grenze, grenzt ein Mischgebiet an. Wobei ich das Glück hab das es sich bei meinem Nachbarn im ein Kaffee mit Bäckerei handelt und wir ein sehr gutes Verhältnis haben
Ja es ist ein privates Gewerbe Grundstück, vorher war es nur ein Park aber nun zum Parkplatz umgebaut
Der Parkplatz ist offen und nur 5 Meter von den Wohnhäuser entfernt und wir sind ein reines Wohngebiet das haben wir in unseren Bauplänen stehen