Darf man die Polizei an der Stelle des Opfers anrufen?
Meine Freundin wird bedrängt, bedroht und gestalkt, sie will aber die Polizei nicht kontaktieren, da es bei dem Täter um eine Affäre (leider) handelt und sie will nicht, dass ihr Mann was erfährt.
Kann ich für meine Freundin anrufen? Und soll ich es ihr sagen oder verschweigen?
9 Antworten
Wenn du dir wirklich starke Sorgen machst, würde ich anrufen.. nicht dass ihr dann noch was passiert.
Tatsächlich mache ich mir Sorgen und die unterschätzt es
Das darfst du, soweit es sich um Straftaten handelt. Und tut es wohl (Erpressung). Du solltest dann bei der Polizei die Situation deiner Freundin schildern.
Du musst den Namen des Opfers nennen und dann wird die Polizei zwangsläufig auf sie zukommen! Sie brauchen ja eine Aussage von ihr und nicht von dir
Ja, das nennt sich Nothilfe § 34 STGB. Natürlich darf und muss man und sonst wäre es unterlassene Hilfeleistung.
du solltest sie lieber überzeugen. sonst sagt sie der polizei auch nichts wenn du sie gerufen hast. du kannst ihr sagen das es einfach besser ist. damit etwas um sie herum gemeldet ist. ausserdem kann sie immer wieder seine kleidungsfarben und kobinationen nennen. so kann man ihn eher einmal ansprechen.
ja wenn sie seine kleidung bennent wird man ihn deutlicher finden können. es wird sie nichts kosten wenn sie mal bei der polizei vorbeischaut. es ist auch wichtig so etwas zu lernen. man kann es einfach versuchen und fragen was die polizei für weitere hilfe angebote hat
Hat sich erledigt, vielen Dank. Ich habe sie überzeugt ihm zu sagen, dass sie seine Nachrichten der Polizei zeigt und ihn anzeigt.
Dann war er schnell klein mit Hut und hat um Verzeihung gebeten.
Hätte sie früher machen sollen. Aber ich bin froh darüber, dass sie sich getraut hat
Sie nimmt mich nicht ernst.
Er ist heute richtig weit gegangen, weil sie ihn nicht sofort treffen wollte.
Er drohte ihr regelrecht. :-(