Darf man den Stromanbieter frei wählen?

4 Antworten

Bitte nutze die richtigen Bezeichnungen.

Dein Vertragspartner ist der Lieferant. Diese hat mit technischen Angelegenheiten nichts zu tun.

Der Stromzähler ist Eigentum des Messstellenbetreibers.

Diese ist meistens mit dem Netzbetreiber identisch, es sei denn, Du hat einen anderen Messstellenbetreiber mit dem Messstellenbetrieb beauftragt.

Es gibt folgende Marktrollen:

  • Betreiber von Energieerzeugungsanlagen
  • Übertragungsnetzbetreiber
  • Verteilnetzbetreiber
  • Messstellenbetreiber
  • Messdienstleister
  • Gatewayadministratoren
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

Ja natürlich. Ich lebe zum Beispiel in Schleswig-Holstein und bin derzeit bei den Stadtwerken Duisburg Kunde.

Ja, darf man.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Stromzähler gehört den Stadtwerken, aber natürlich darfst du den Stromsnbieter frei wählen.