Darf man als beschränkt geschäftsfähiger Sachen verkaufen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lauf den AGB darf ein Minderjähriger keine Onlinegeschäfte tätigen. Das Anlegen eines Account ist mit Einschränkung möglich.

Es ist kein Gesetz, sondern eine Absicherung des Anbieters.

Im Rahmen des Gesetz darfst du im Rahmen des Taschengeld schon Geschäfte tätigen (Kauf und Verkauf). Allerdings ist da der Online-Handel nicht berücksichtigt.

Eine Möglichkeit wäre, dass deine Mutter oder Vater für dich den Account anlegt, und dazu darin in diesem Rahmen und mit Zustimmung (und Aufsicht?) der Eltern dann deine Tätigkeiten machst.

Von Experte Margita1881 bestätigt

ebay nicht.

Kleinanzeigen dürftest Du - mit der Genehmigung Deiner Erziehungeberechtigten.

Sinnvoller finde ich es, wenn Du Dich informierst, wann in Deiner Gegend der nächste Kinder- und Jugendflohmarkt ist und Du da Deine Angebote vorstellst.

Ja, auf Kleinanzeigen und auf Flohmärkten darfst du das. (ebay ist erst ab 18.) Von Deinen Eltern benötigst du die Zustimmung.

Da Du noch nicht geschäftsfähig bist, wirst Du dazu die Zustimmung Deiner Erziehungsberechtigten benötigen.

MiniEvo 
Fragesteller
 24.09.2023, 15:19

Darf ich dann mit der Zustimmung meiner Eltern alleine etwas verkaufen (über einen eigenen Account) oder müsste ich dafür immernoch den Accout meiner Eltern nutzen?

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Peterwefer  24.09.2023, 15:20
@MiniEvo

Das könnte problematisch werden. Allein die Einrichtung eines eigenen Accounts (falls Du noch keinen hast).

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Jaridien  24.09.2023, 21:18
@MiniEvo

Du musst im Grunde VOR jeden Verkauf oder für das Einstellen einer Ware dafür die Erlaubnis des Erziehungsberechtigen einholen. Dann wäre es zulässig.

Das eigentliche Problem dabei ist es eben, wie du das nachweisen kannst.

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