Darf Ladensecurity Geldstrafte verteilen? (Österreich)?
Hallo, ich und ein paar Freunde waren beim Billa einkaufen. Mein Freund hat 2 Käsebrötchen mitgenommen es bei der Kasse allerdings als 2 Semmeln angegeben. Die Security hat das bemerkt und wir wurden sofort in den Security raum mitgenommen. Dort hat die Security ihm eine Strafe von 150 Euro zugeschrieben, ist das überhaupt erlaubt... müsste das nicht eher von der Polizei kommen?
6 Antworten
Auch die Polizei darf Bußgelder nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes oder einer Rechtsverordnung des Bundes oder eines Landes verhängen, ansonsten nur die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht aufgrund desselben. Ein Diebstahl wird mit einer Gdstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu... bestraft, da es im Gesetzestext pauschal "Geldstrafe" heißt, muss über deren Höhe ein Richter entscheiden!.
Jedoch dürfen Geschäftsinhaber im Rahmen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durchaus auch eine Zahlung verlangen, unabhängig von dem, was dann der Staat entscheiden wird. Diese Strafe muss aber der Tat angemessen sein, 150€ wegen dem Diebstahl von zwei Brötchen, dass finde ich durchaus überteuert, zudem, muss der Geschäftsinhaber die Strafe in den AGB deutlich ausweisen, damit ein Täter vor der Begehung der Tat weiß, was ihn zu erwarten hat. So war ich vor einigen Jahren in einem bekannten Elektrofachgeschäft und da hingen überall große Schilder auf denen draufstand: "Wer klaut der zahlt 100€", so ist es dann auch rechtskonform. Mfg.
Ja, aber 150 Euro sind zu viel, berechtigt sind 50 Euro.
Damals galt . "Eine vor dem Diebstahl ausgesetzte Fangprämie ist vom Warendieb in angemessenem Umfang zu erstatten; angemessen ist angesichts der Durchschnittskriminalität in einem Lebensmittelmarkt derzeit eine pauschalierte Prämie bis zu 50 DM. Ersatzfähig kann auch eine höhere Prämie sein, die für besonders umfangreiche Entwendungen verhältnismäßig zugesagt ist; in Bagatellfällen kann die Erhebung der Pauschale unzulässig sein.“
BGH, 06.11.1979 – VI ZR 254/77 = NJW 1980, 119-121
Nicht von der Polizei, aber vom Gericht.
Der Laden darf aber eine Bearbeitungsgebühr/Vertragsstrafe erheben, im Volksmund auch Fangprämie genannt. 150 Euro sind aber zu hoch und mit nichts zu rechtfertigen. Dagegen könnt ihr euch wehren.
Das ist entweder eine Aufwandsentschädigung oder eine Vertragsstrafe. Und ja, dafür ist der Ladendetektiv zuständig.
Klar dürfen die das, wenn das in den Hausregeln so festgesetzt ist.
Also wenn damals 50 DM das Maximum waren, werden es heute nicht 150€ sein. Zumal dieser Fal als Bagatellfall gewertet werden kann, für den gar keine Prämie angesetzt werden darf.
Aber nicht in der Höhe.