Darf Inkasso Einkommensnachweise einfordern?

7 Antworten

Einfordern duerfen sie dies nicht, erbitten duerfen sie es aber durchaus.

Ob du der Bitte nachkommst oder nicht, entscheidest allein du selbst. Ob das Inkassobuero dir eine Ratenanzahlung (die uebrigens auch noch einmal extra kostet) anbietet oder nicht, entscheidet das Inkassobuero.

Fordern können sie alles, was sie wollen. Die Frage ist, ob du darauf eingehst oder nicht. Wenn du deine Gehaltsnachweise vorlegst, kennen sie deinen Arbeitgeber und könnten sogar - falls schon ein vollstreckbarer Titel vorliegt - sogar bei deinem Arbeitgeber dein Gehalt pfänden. Ich an deiner Stelle würde jetzt eine Rate in der von dir gewählten Höhe überweisen und monatlich pünktlich damit fortfahren, ob mit oder ohne Zustimmung des Inkassobüros.

Nein, dürfen Sie nicht.

Was passiert, wenn du das nicht machst, sie akzeptieren das Ratenangebot nicht und deine Schulden gehen in die nächste Runde. Es wird teurer und teurer und landet als gerichtlicher Mahnbescheid. Dann folgt eine Pfändung. Eine Pfändung nimmt dir alles, was über dem Pfändungfreibetrag liegt.

Verdienst du unter dem Pfändungsfreibetrag währe das sogar eine überlegung wert es auf einen gerichtlichen Mahnbescheid ankommen zu lassen. Allerdings bedeutet das meist auch Schufaeintrag

Verdienst du über dem Pfändungsfreibetrag, dann solltest du deine Lohnbescheinigung hinschicken, damit die Ausrechnen können, was möglich währ, und dir von deinem Geld mehr bleibt als nur der Pfändungsfreibetrag.

Rechtlichen Anspruch haben die darauf nicht. Aber da Du ja etwas von denen willst, solltest Du schon kooperativ sein. Die müssen Dir ja nicht entgegenkommen, auf der anderen Seite müssen die eben sehen, was Du verdienst, damit sie Dir ein entsrechenden Plan anbieten können.

Wie einige hier schon ausführlich schrieben, fragen dürfen sie, antworten musst du nicht.

WENN es aber am Ende auf das gerichtliche Inkasso hinausläuft UND dann die gesamte Summe auf einmal fällig wird UND du diese dann nicht zahlst / zahlen kannst, KANN es auf die Eidesstattliche Versicherung hinauslaufen.

Und da MUSST du dann Angaben zu deinen Vermögens- und Einkommensverhältnissen machen. Und wehe, du wirst dabei bei einer Lüge ertappt.