Darf ich wenn ich einem Amokläufer die waffe entwendet habe ihn damit erschießen um mehr Unheil zu ersparen?
Oke stellen wir uns folgende Situation vor jemand läuft Amok und ich seh ihn im Flur habe aber keine Chance zu fliehen. Wenn ich dann quasi irgendwie den Amok Läufer beiße oder ihm irgendwie die Waffe entwenden kann (ich weiß man sollte lieber abhauen) aber wenn ich nicht kann und versuche mich zu wehren, darf ich ihn dann erschiessen wenn ich weiß er hat schon Menschen auf dem Gewissen quasi als Notwehr. Ich weiß komische Frage aber ich dachte gerade darüber nach und dachte ich frage mal. Ich meine ich kann ja nicht wissen ob er Komplizen hat aber trotzdem.
4 Antworten
Also ich kann mir bei besten Willen nicht vorstellen dass das so wie du schreibst in Ordnung geht. Du kannst ihn ja nicht vorsorglich einfach umbringen 😂
aber wenn es dazu käme dass du in Besitz der Waffe kommst und er dann auf dich los geht um die Waffe zurück zu bekommen etc, dann wäre es vllt was anderes wenn du ihn damit verletzt. Weil du dann ja wieder in Gefahr wärst und ihn von dir abhalten willst. Allerdings würde ich persönlich ihn nicht gleich umbringen. Eher anschießen auf der Hoffnung dass er schlimme Schmerzen hat und bewegungsunfähig ist. Wobei auch fraglich ist wie gut man in so ner schnellen panischen Situation ohne wadfenkenntnis damit umgehen kann.
Aufjedenfall jemanden einfach zu strafen odervorsorglich dich und andere auf diese art schützen zu wollen geht an sich gar nicht. Das wäre noch keine Notwehr und steht nicht in deiner Macht.
Wozu sollte die Tötung nützen, wenn er entwaffnet ist? Eine Notwehr darf nur in dem Rahmen bleiben, indem sie zu deinem Schutz dient.
Nein - denn ohne Waffe - kann der Amokläufer nicht mehr weiter morden - sprich die Situation sollte damit unter Kontrolle sein. Dann liegt keine Notwehrsituation vor - außer er bedroßt Dich z.. mit einer weiteren Waffe - dann würde das als Notwehr durchgehen.
Was soll ich dann mit dem machen er könnte aggressiv reagieren oder ein Messer bei sich tragen oder andere Schüler bedrohen vielleicht hat er Komplizen die dann kommen und noch mehr Unheil verbreiten.
ich hoffe das zwar nicht aber es könnte ja wirklich so sein und in so Situationen reagiert man ja auch anders
das wird nicht passieren, denn zuvor bist du tod.....
Aber wenn nicht, darfst du es nicht, bzw. du musst dich verantworten dafür. Und dann musst du Notwehr beweisen. Und das wird dann auch klappen. Aber vor Gericht kommst du, das steht ausser Frage.
der Staatsanwalt muss auch beweisen, dass es Mord war. oder Diebstahl oder Einbruch war... das stimmt. Im Endeffekt ist es aber so, dass es für dich besser ist, wenn du als Angeklagter die Beweise selber zusammen bekommst. Aber juristisch ist das richtig. Ein kleiner feiner Unterschied.
Im Endeffekt ist es aber so, dass es für dich besser ist, wenn du als Angeklagter die Beweise selber zusammen bekommst.
Für juristische Laien ist es in jedem Fall besser einfach die Klappe zu halten und nicht irgendwas zu versuchen was später auf einen selbst zurückfällt. Besonders im Fall einer möglichen Notwehr ist das besonders gegeben und in diesem speziellen Fall wendet man sich an einen renommierten Strafverteidiger. Das kann zwar recht teuer werden, aber sich als sehr gut angelegtes Geld erweisen.
definitiv, so schlau muss man bloss erstmal sein - man steht ja selber unter Schock....
Tja, zumindest das man nichts aussagen soll, sollte jedem geläufig sein. Das ist übrrigens der erste Rat den man bekommt wenn man sich an einen Anwalt wendet.
Immer der gleiche Unsinn hier. Der Staatsanwalt muss beweisen das es keine Notwehr war.