Darf ich trotz hausverbot im Rewe z.B in die Bäckerei?

4 Antworten

Also erstmal muss man die Frage beantworten ob es sich hier um ein Gebäude mit mehreren Geschäften handelt. Laut deine Aussage ja.

Das mündlich ausgesprochene Hausverbot, im Normalfall ist es nicht schriftlich, zählt dann im Regelfall nur für das jeweilige Geschäft. Damit für das gesamte Gebäude ein Hausverbot ausgesprochen werden kann, muss es dann vom z.B eine Vertretungsperson des gesamten Vermieters des Gebäudes ausgesprochen werden.

Aber im Normalfall kannst du den Supermarkt auch betreten, wissentlich dass es Hausfriedensbruch wäre wenn du noch mal erwischt wirst, weil sich dort meistens nicht diejenige Mitarbeiter merkt wer du bist. Fotos werden im Regelfall auch nicht erstellt zumindest datenschutzrechtlich auch gar nicht zulässig wäre.

Ich kannte mal einen Ladendetektiv eine Supermarktkette der auf einem Gesamtgelände versucht hat Hausverbot auszusprechen. Das ist auf dem Gelände allerdings halt auch mehrere Geschäfte gab erweist sich dann hier als schwierig für den Parkplatz und das Gelände! Hausverbot zu erteilen.


DasNerftMixh 
Fragesteller
 22.05.2024, 10:51

Ich musste Den Hausverbot unterschreiben

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Comp4ny  22.05.2024, 10:54
@DasNerftMixh

Das ist dumm, sowas macht man grundsätzlich nicht. Dennoch zählt das Hausverbot nur für das Geschäft ist sei denn es steht in diesem Schreiben wovon du übrigens eine Kopie haben müsstest, dass du für das gesamte Gelände Gebäude wie auch immer ein Hausverbot akzeptierst

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DasNerftMixh 
Fragesteller
 22.05.2024, 11:52
@Comp4ny

Mi wurde nichts übergeben. Ich wurde von meiner Mutter abgeholt und das wars. Ist jetzt schon 1 Monat her.

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Comp4ny  22.05.2024, 11:53
@DasNerftMixh

Dann solltest du mit deiner Mutter da mal hingehen und sich eine Kopie holen lassen. Dazu sind sie verpflichtet.

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  • Ist daas Hausverbot schriftlich erteilt? Aussprechen darf ein Hausverbot der Besitzer einer gewerblichen Liegenschaft, wie Geschäfte, Gaststätten oder Hotels, also würde REWE auch für die Gewerbeflächen Bäcker ein Hausverbot erteeilen knnen, ... fehlt der schriftliche Teil dazu, ist das Hausverbot noicht nachweisbar.
Woher ich das weiß:Hobby – Will es wissen....

ja kann man. kannst auch in rewe die vergessen eh

ausser du hast schriftliche hausverbot

Du darfst nicht einmal das Gebäude betreten, ebenso wenig darfst du die anderen Geschäfte in dem Gebäude besuchen, da du Hausverbot hast! Gesetz dem Fall dass du das Gebäude doch betreten solltest, würde dir eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch drohen wenn man dich erwischt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Befasse mich viel mit dem Thema Recht.

Comp4ny  22.05.2024, 10:11

Natürlich darf er das Gebäude betreten. Gerade bei Gebäuden wo mehrere Geschäfte ansässig sind, zählt das Hausverbot nur für den Supermarkt nicht für das ganze Gebäude.

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Dg31one  22.05.2024, 12:32
@Comp4ny

Das kommt immer drauf an was gesagt wurde! Klar wenn es quasi sowas wie eine Shopping-Mall ist wo mehrere Geschäfte benachbart aneinander stehen wird es sich lediglich nur auf das Geschäft beziehen welches das Hausverbot ausgesprochen hat.

Bei vielen SB Warenhäusern oder kleinen Supermärkten wo beispielsweise Bäckereien oder Schlüsseldienste im Eingangsbereich stehen, sieht das ganze schon etwas anders aus, da du für das Geschäft Hausverbot hast. Dabei spielt es meist keine Rolle ob du das eigentliche Geschäft, in dem Fall Rewe gar nicht betrittst. Allein das du schon das Gebäude von Rewe betreten hast, erfüllt in der Regel schon den Hausfriedensbruch.

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Comp4ny  22.05.2024, 13:05
@Dg31one

Das ist so nicht ganz korrekt.
Ein Vermieter kann dir zwar ein Hausverbot aussprechen dass du seinen Laden nicht mehr betreten darfst, aber wenn du diesen Laden betreten musst um zu einem anderen Laden zu kommen, zb. eine Bäckerei / Schlüsseldienst, wie in deinem Beispiel, so hat dieser eine DULDUNGSPFLICHT.

Im Mietrecht ist das nicht anders geregelt.

Ein Vermieter kann zwar einem Besucher Hausverbot erteilen, aber nur bis zur Haustür des Mieters den man besuchen will, nicht jedoch Generell dass man keine Mieter in diesem Haus mehr besuchen darf. Hier muss der Vermieter es dulden dass man dafür die Räumlichkeiten wie zb. den Hausflur durchqueren muss.

Hausverbot muss dann der Mieter selber erteilen.
Ausgenommen hier sind dann aber Straftat- oder Ordnungswidrigkeitenbestände wie zb. Sachbeschädigung, Störungen jeglicher Art usw.

Einen Platzverweis kann jedoch nur Staatliche Exekutive erteilen.

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