Darf ich mit meinem 25iger Roller einen mitnehmen?

3 Antworten

Jetzt haben wir seit sechs Jahren die neuen Regelungen und die Kiddies schaffen es immernoch, irgendwelche veraltete Internetseiten oder belanglose, inhaltlich falsche Contentmills rauszukramen, statt in den entsprechenden Verordnungen nachzulesen. Es ist scheinbar bequemer, ein paar Begriffe in Google zu tippseln und das nächstbeste Ergebnis zu kopieren und als unumstößliche Tatsache zu präsentieren.

Für das klassische Mofa gilt:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

Ich bitte darum, dass einer aus der Trollfraktion hier das Wort "einsitzig" hervorhebt.

Für gedrosselte 50er, wie das Fahrzeug des Fragestellers, gilt:

1b. zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) oder nicht EU-typgenehmigte Fahrzeuge mit den jeweils gleichen technischen Eigenschaften, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,

Auch hier hätte ich gern, dass unsere Googlekiddies das Wort "einsitzig" hervorheben. Aber stattdessen bekommen wir sicher gleich wieder eine Internetseite vorgelegt, in der das Gegenteil zur Fahrerlaubnisverordnung behauptet wird. Und das stimmt dann natürlich. Weil es sich besser anhört. Kinderlogik eben.

obwohl ich in Erinnerung hatte, dass man beim 25iger Roller keinen mitnehmen darf.

Das war beim Mofa bis Ende 2016 und beim geschwindigkeitsreduzierten Kleinkraftrad bis Ende 2013 der Fall. Das Wort "einsitzig" kommt in der gesamten FeV ein einziges Mal vor - beim Krankenfahrstuhl.

Ja darfst du.

https://www.flvbw.de/fahrschulpraxis/ausgaben-2016/juli-2016/id-2016-07-388-mofa-pruefbescheinigung-zweisitziger-25-km-h-roller-erlaubt.html

die Mitnahme einer erwachsenen Person auf zweisitzigen Kraftfahrzeugen im Sinne von § 4 Absatz 1 Nr. 1b FeV (zwei- und dreirädrig, gedrosselt auf 25 km/h) erlaubt ist.
LukasHarr 
Fragesteller
 06.09.2019, 10:52

Danke dir für deine Antwort, aber ich bin immer gespaltener Dinge, da es den einen Teil gibt der sagt "Nein" und den anderen mit "Ja". Ich denke ich Frage mal bei der örtlichen Polizeiwache nach.

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Maleficent666  06.09.2019, 10:53
@LukasHarr

Wenn du einen Zweisitzer hast, darfst du.

Aber Nachfragen ist auch ok, wenn du dich unsicher fühlst.

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Wenn das Ding laut Zulassungsbescheinigung ein "Zweisitzer" ist, dann darfst Du.