Darf ich mit einer Vorstrafe noch als Krankenpflegerin arbeiten?
Hallo vor einem Jahr habe ich eine Jugendstrafe begangen als ich 16 wa habe ich eine Anzeige ins erweiterte Führungszeugnis wegen Bedrohung bekommen.Nächstes Jahr wollte ich eine Ausbildung als Krankenpflegerin/Krankenschwester beginnen darf ich das dann trotzdem noch ?
Hast du nur eine Anzeige bekommen oder wurdest du auch rechtskräftigt verurteilt?
Ich wurde auch rechtskräftig verurteilt
4 Antworten
Wenn die nicht relevant ist, du danach nicht gefragt oder aufgefordert wirst anzugeben ob du welche hättest, musst du das keinem sagen behaupte ich mal.
Solltest du die wirklich angeben müssen dann musst du auch Farbe bekennen. Aber je nachdem weshalb du die hast, muss das aber auch nicht zwangsläufig ein Ausschlusskriterium sein.
Mit einer Vorstrafe im Führungszeugnis wegen Bedrohung denke ich nicht das man da eine Ausbildungstelle bekommt (Ist das gleiche Spiel beim Sozialassistenten, da darfst du auch keine Vorstrafen im Führungszeugnis haben)
wie sieht es aus wenn man in dee erzieherausbildubg ist? bin im ersten jahr und werde vielleicht angezeigt wg körperverletzung (gefährliche)
Hey,
ich fange am 1.9 die Ausbildung an und ja ich musste ein erweitertes Führungszeugnis abgeben. Es wurden aber auch die Paragraphen aufgezählt auf die es ankommt. Z.b waren das „Sex0eller Mi22brauch“, „Schwere Körperverletzung“ und auch „(versuchter) M0rd“. Bedrohung hätte denk ich mal bei mir nicht gezählt. Bewirb dich einfach und guck dann was daraus wird! Mehr als dich ablehnen können sie nicht.
Meines Wissens nach führen viele Arbeitgeber im Pflege- und Gesundheitsbereich einen umfassenden Backgroundcheck durch.