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Lina1244

27.03.2024
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Marie144294
18.07.2024, 15:24
Darf ich mit einer Vorstrafe noch als Krankenpflegerin arbeiten?

Hallo vor einem Jahr habe ich eine Jugendstrafe begangen als ich 16 wa habe ich eine Anzeige ins erweiterte Führungszeugnis wegen Bedrohung bekommen.Nächstes Jahr wollte ich eine Ausbildung als Krankenpflegerin/Krankenschwester beginnen darf ich das dann trotzdem noch ?

...zum Beitrag
Antwort
von Lina1244
19.08.2024, 23:36

Hey,

ich fange am 1.9 die Ausbildung an und ja ich musste ein erweitertes Führungszeugnis abgeben. Es wurden aber auch die Paragraphen aufgezählt auf die es ankommt. Z.b waren das „Sex0eller Mi22brauch“, „Schwere Körperverletzung“ und auch „(versuchter) M0rd“. Bedrohung hätte denk ich mal bei mir nicht gezählt. Bewirb dich einfach und guck dann was daraus wird! Mehr als dich ablehnen können sie nicht.

...zur Antwort
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