Darf ich mit 18 Schularbeiten meines Bruders unterzeichnen? Oder dürfen das nur Erziehungsberechtigte?
9 Antworten
Logischerweise dürfen dies nur die Erziehungsberechtigten.
Allerdings wird ein Lehrer dies i.d.R. akzeptieren, wenn ein Elternteil abwesend ist und eine Unterschrift erst zu einem späteren Termin leisten kann .
Normalerweise nur die Erziehungsberechtigten. Als meine Eltern mal im Urlaub waren, musste mein Opa was für die Schule für mich unterzeichnen, war für meinen Lehrer okay, aber vom Bruder/Schwester akzeptieren die das wahrscheinlich nicht.
Das dürfen nur die Eltern.
Heißt ja nicht umsonst: Unterschrift des Erziehungsberechtigten. und das bist du als Bruder nicht.
Erziehungsberechtigte heißt ja Mutter und Vater
Habe selbst (mit noch nicht 18 ) für meinen Bruder, bei zb Klassenarbeit unterschrieben. Jedoch mit i.A. ....( in Auftrag) gab nie Probleme damit und selbst, wenn dann kann man die Unterschrift noch nachreichen. Bei uns war es manchmal nicht anders möglich, wenn zb meine Mutter 24h Dienst hatte