Darf ich mit 17 ein Handy kaufen (ohne Vertrag)?

7 Antworten

Hallo,

wenn Du nur das Gerät kaufen willst, gibt es keine anderen Probleme - wie bei anderen "normalen"Geräten auch (z.B Rückgabe durch die Eltern usw.).
Unter 18 darf man nur keinen Mobilfunkvertrag abschließen (egal ob Prepaid oder mit Laufzeit), da dazu eine Identifikation per Personalausweis oder Pass in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist.

Grüße aus Leipzig

Woher ich das weiß:Hobby – Ab dem Studium bin ich ein Freak für Elektronik u. Computer

Guten Tag!

Praktisch wird Ihnen im Grunde nicht viel passieren, wenn Sie ein solches Gerät ohne Vertrag kaufen, es sei denn Sie sehen sehr sehr jung aus. Die meisten Verkäufer und Verkäuferinnen achten dabei, mit wem sie Verträge schließen. Ansonsten ist das in der Praxis eher selten.
Aus rechtlicher Sicht gibt es allerdings einige Hürden:

Einen Vertrag kann eine Person dann abschliessen, wenn dieser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unbeschränkt geschäftsfähig ist. Bei beschränkt geschäftsfähigen Personen (=Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben nach §§ 106, 2 BGB), ist ein Vertragsschluss nur unter folgenden Aspekten möglich:

1) Es liegt eine Einwilligung (=vorherige Zustimmung des gesetzlichen Vertreters) vor. Dies wären in Ihren Fall die Eltern, die in das Rechtsgeschäft vorher zustimmen müssten. Liegt diese nicht vor, ist der Vertrag schwebend unwirksam (dazu gleich).

2) Haben Ihre Eltern Ihnen Mittel überlassen, mit der Sie frei verfügen können (in diesem Fall etwa Taschengeld für alle Käufe, die Sie tätigen können), so greift der § 110 BGB, wenn Sie einen Vertrag wirksam abgeschlossen, sprich das Handy erworben haben. Dies gilt aber, wenn Sie den Kaufpreis vollständig bezahlt, sprich die Leistung vollständig bewirkt haben (vgl. 362 ABS. 1 BGB). Wurden diese Mittel Ihnen nicht etwa für solche Käufe überlassen, ist der Vertrag ohne Zustimmung geschlossen worden, wiederum schwebend unwirksam. Dann hängt alles von Variante 3 ab.

3) Liegt ein geschlossener Vertrag ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters vor, so hängt die Wirksamkeit von der Genehmigung (= nachträgliche Zustimmung Ihrer Eltern) ab. Die Eltern entscheiden damit, ob der Vertrag wirksam wird, oder nicht. Wird die Genehmigung verweigert, ist der Vertrag unwirksam (Ausnahme: Sie werden nach Vertragsschluss 18 Jahre alt, dann können Sie sich selber die Genehmigung für den Zeitraum, an der Sie minderjährig waren, erteilen, vgl. § 108 ABS. 3 BGB). Der Verkäufer kann die Genehmigung von Ihren Eltern einfordern, vgl. § 108 ABS. 2 BGB. Diese kann ausschließlich gegenüber dem Vertragspartner erklärt werden. Ihnen gegenüber darf sie nicht erklärt werden.

Das Minderjährigenrecht ist diesbezüglich sehr streng, dafür werden diese von den Vorschriften gut geschützt. Rechtlich dürften Sie somit ohne Zustimmung Ihrer Eltern keine Verträge schließen, mithin ein Handy nicht kaufen!

Hoffentlich konnte ich Ihnen Ihre Frage so gut es geht beantworten!

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Woher ich das weiß:Hobby – Immer auf dem aktuellsten Stand durch Technikseiten!

Verboten ist es nicht. Aber da du beschränkt geschäftsfähig bist, müssen deine Eltern, außer in Fällen des § 110 BGB, dem Kauf gegenüber dem Verkäufer zustimmen, damit der Vertrag wirksam wird.

Theoretisch ja, praktisch sind aber all deine Käufe (Verträge) bis zu deiner Volljährigkeit schwebend unwirksam, was bedeutet, dass deine Eltern deine Käufe jederzeit zurück bringen können.

Weil da viele Händler keinen Bock drauf haben, werden hochpreisigere Dinge oftmals erst gar nicht an Minderjährige verkauft.


Forti689  23.09.2022, 23:36

Naja aber dazu Kommt ja noch der Taschengeldparagraph Wenn man etwas kauft und das Geld dir Zur Verfügung Gestellt wurde z.B (Taschengeld oder Ausbildungsgeld) wäre der Kaufertrag trotzdem wirksam zumindest wenn es ohne Vertrag ist mit Vertrag müssten die Eltern dabei sein

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VictorVector  24.09.2022, 05:56
@Forti689

Folgende Dinge fallen nicht unter den sogenannten Taschengeldparagraphen:

  • Handyverträge
  • Zeitschriften Abos
  • teurer Schmuck und teures Spielzeug
  • elektronische Geräte (Tablet, Handy, Fernseher)
  • Ratenkäufe jeglicher Art
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Ja kannst du. Zumindest ohne Vertrag oder Ratenzahlung.