Darf ich mich in nackt in die Schule gehen?

10 Antworten

Ich bin auch gerne nackt und kann verstehen, dass es andere Menschen reizt, es an ungewöhnlichen Orten zu sein! - Aber in der Schule würde ich es glaub ich lassen! In diesem Milieu arbeiten hauptsächlich Staatsdiener, die für diese Art von Spaß wenig Verständnis haben😏!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Machen kannst du das schon. Du musst nur damit rechnen das das sehr unangenehme Konsequenzen nach sich zieht welche auch einen Schulverweis beinhalten können.

Gesetzlich wäre das absolut erlaubt. Solange man dir nicht nachweisen kann, dass du damit absichtlich das Ärgernis der Öffentlichkeit erregen wolltest, ist das völlig legal.

Aber die Schule hat Hausregeln und diese darf sie umsetzen. Wenn zu diesen Regeln ein bestimmter Dresscode gehört, kann sie dich vom Gelände verweisen und dir andere Strafen aufbürden, wenn du dagegen verstößt.

Zudem darfst du nicht vergessen, dass du nach so einer Aktion schnell einen Ruf bekommst. Und selten ist so einer positiv assoziiert.
Und so einen Ruf wirst du dann vermutlich nicht mehr los bis du abgeschlossen hast.


Triplesiix  19.01.2024, 09:32

Was fürn bullshit 😂

Unerwartete Nacktheit an öffentlichen Orten, derart, dass anderen der Anblick des nackten Körpers aufgedrängt wird, kann nach § 118 OWiG i. V. m. § 17 mit einer Geldbuße zwischen 5 und 1000 Euro geahndet, wobei in nicht unerheblichen Fällen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in Betracht kommen.(Quelle: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Exhibitionismus#:~:text=Unerwartete%20Nacktheit%20an%20%C3%B6ffentlichen%20Orten,des%20T%C3%A4ters%20in%20Betracht%20kommen.)

Falls du denkst Schule ist kein öffentlicher Raum: "Bildungseinrichtungen gelten als öffentliche Gebäude"(Quelle: https://www.friedrich-verlag.de/bildung-plus/unterrichten/lernumgebungen-gestalten/kueche-als-klassenzimmer/#:~:text=W%C3%A4hrend%20das%20Klassenzimmer%20einen%20de,aus%20der%20privaten%20Wohnung%20teil.)

Andrastor  19.01.2024, 09:41
@Triplesiix

Es ist eie du zitierst, nur verstehst du den Text den du zitierst nicht. Es geht dabei ums Aufdrängen. Solange man also nicht anderen aktiv unter die Nase reibt, dass man nackt ist und sie nach Belieben weg schauen können, ist es völlig legal.

Einfach nur nackt zur Schule zu gehen, ist keine Straftat. Es sei denn du bist Lehrer, weil vor der Klasse an der Tafel zu stehen, kann man sehr wohl als "Aufdrängen" bezeichnen.

Triplesiix  19.01.2024, 09:53
@Andrastor

Ich zitiere nicht, ich gebe die Quellen an aus denen ich mein Wissen entnehme, aber ich bin mir sicher das wenn du nackt durch eine Stadt läufst du relativ schnell verhaftet wirst obwohl jeder dahin gucken kann wie er will.

Andrastor  19.01.2024, 09:57
@Triplesiix

Du zitierst die genannten Quellen und zeigst damit sie nicht zu verstehen.

Und nein, das passiert nicht. Es gab dazu immer wieder mal Experimente wo Leute nackt durch die Straßen geschickt worden sind um die Reaktionen der Passanten zu messen. Niemand ist dabei verhaftet worden und: Nein, auch für Experimente darf man das Gesetz nicht brechen.

Solange du nicht nackt auf dem Hauptplatz-Brunnen den Penis-Helikopter machst und schreist "ich bin nackig, seht mich an!", ist es völlig legal nackt zu sein.

Andrastor  19.01.2024, 10:47
@Triplesiix

Nein. Denn dazu muss die Öffentlichkeit Anzeige wegen Erregung ihres Ärgernisses erstatten und man muss der Person nachweisen können dieses Ärgernis erregen zu wollen.

Wie gesagt, verstehst du die genannten Gesetzestexte nicht.

Da ich nun mehrfach als gesagt habe was dazu zu sagen ist, werde ich mich nicht weiter wiederholen. Wenn du die Tatsachen nicht akzeptieren kannst, kann ich dir auch nicht helfen.

Nein, du kannst deswegen rechtlich belangt werden, mir fällt der Paragraph und der genaue Begriff gerade nicht ein, aber es ist eine Straftat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – meine Freunde nennen mich Amor höchstpersönlich

Triplesiix  19.01.2024, 09:27

Meinst du Erregung öffentlichen Ärgernis? Oder belästigung ?

Andreas6988  27.05.2024, 15:19
@Triplesiix

Also erstmal ist es ja Erregung öffentlichen Ärgenisses allein schon auf dem Weg dahin und danach kommt es drauf an wie weitermacht geht er zum Beispiel aggressiv auf Leute zu und zeigt Ihnen sein Gemächt wird es auch noch eine Belästigung

Nein. Ihr werdet eine Schulordnung haben und die gestattet das mit Sicherheit nicht. Dementsprechend würden Konsequenzen folgen.


Legolas29 
Beitragsersteller
 19.01.2024, 09:07

Man darf bei uns sogar Heroin spritzen, Kein Scherz!

Triplesiix  19.01.2024, 09:35
@Legolas29

Doch ist schon ein Scherz, die Schule kann nicht mehr erlauben als der Staat, die Schule kann genauso wenig sagen "Töten ist an unserer Schule erlaubt" und dann darfst du an deiner Schule jmd umbringen, das verstößt immernoch gegen das deutsche Gesetz also Nein.