Darf ich mich gegen ein behinderten verteidigen?

7 Antworten

Natürlich darfst Du Dich wehren, keiner muß körperliche Gewalt dulden, egal, von wem sie komnt, auch nicht von einem Behinderten.

Siehe Strafgesetzbuch § 32 Notwehr.

Die "Gegengewalt" muß aber angemessen sei. Wenn er Dich z. B. nur schubst, darfst Du ihn nicht zusammenschlagen.

Wenn er auf dich einprügelt, darfst Du auch zurückschlagen, aber nur nur mit dem Zweck, daß und bis er seinen Angriff abbricht.

"Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden". Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich darf man das.

Zur verteidigung: Notwehr sind alle mittel die du anwendest um einen unmittelbaren körperlichen angriff abzuwehren.

Sprich: Wenn der angreife klar zu einem angriff ansetzt. Bis zu den zeitpunkt in den der angriff dich trifft. Gilt notwehr.

Davor oder danach. Oder ausgelöst von worten angewandte gewalt sind Körperverletzung deinerseits.

Solange er nur labert schau das du drüber stehst. Oder Laber eben zurück in dem du schaust was ihn denn ggf. verletzt. Verlasse wenn möglich aber die situation.

Starhunter218 
Fragesteller
 15.12.2021, 12:23

Die Klasse verlassen geht möglichst schlecht... Und dürfte ich theoretisch pfefferspray auf ihn feuern? Dieser Typ wird das nie verstehen.. Ich probiere aktuell seine Mutter zu kontaktieren...

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FouLou  15.12.2021, 12:26
@Starhunter218
Die Klasse verlassen geht möglichst schlecht...

Naja das wird wohl kaum im unterricht passieren.

Zum pfefferspray. Siehe absatz zur notwehr. Da kannst du eventuell schnell derjenige sein der dann probleme bekommt.

Solange er mit worten angreift bleib auf der gleichen ebene und wehre dich mit worten.

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Starhunter218 
Fragesteller
 15.12.2021, 12:27
@FouLou

Ja das stimmt.. Ich werde mal sehen was so geschehen wird..

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Rede mit deinem Lehrer. Rede mit deinen Eltern. Und wenn Er dich schlägt ab zur Polizei.

Idiealot  15.12.2021, 12:03

Alles ok, das mit der Polizei ist kompletter Unfug!

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Gespenst123  15.12.2021, 12:04
@Idiealot

Wie oft wird geschlagen? Wie hart wie geschlagen? Gab es bereits Verletzungen?
Das sind Antworten die oben fehlen.
Wenn man immer wieder geschlagen wird, ist das logischerweise kein Unfug mit der Polizei.

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Idiealot  15.12.2021, 12:06
@Gespenst123

Doch ist es. Weil wir hier über Dinge innerhalb einer Schule reden. Es steht hier auch nirgends, um welche Behinderung es sich handelt. Und wegen so etwas geht man nicht zur Polizei, sondern erstmal zum Lehrer, respektive Schulleitung.

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FouLou  15.12.2021, 12:09
@Idiealot

Wieso wäre das unfug? Wenn jeman ihn schlägt ist dies körperverletzung. Strafbare handlung. Ergo polizei.

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Idiealot  15.12.2021, 12:13
@FouLou

So, so. In der Schule wird sich gekloppt und man geht zur Polizei? Noch dazu eine Klopperei mit einem Schwerbehinderten. Sehr glaubwürdig.^^

Wie auch immer.

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Gespenst123  15.12.2021, 12:14
@Idiealot

Das StGB muss ich Dir sicherlich nicht erklären.
Geschlagen werden ist eine Körperverletzung, somit eine Straftat.
Wie oben geschrieben: die Lehrer interessieren sich nicht dafür.

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FouLou  15.12.2021, 12:16
@Idiealot

Ja. Sollte mal viel öfter passieren. Als dieses ständige gemauschel mit unfähigen lehrern und shulleitern. Zumindest wenn der täter 14 oder älter ist. Bei jüngeren ists selbstvertsändlich sinnfrei zur polizei zu gehen.

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Idiealot  15.12.2021, 12:17
@Gespenst123
die Lehrer interessieren sich nicht dafür.

Das ist doch Unsinn. Nur als Beispiel. Wäre der "Schlagende" unter 14 Jahren, ist der nicht mal strafmündig. Die Polizei könnte rein gar nichts tun. NullkommaNull. Man kann dennoch eine Strafanzeige formulieren, dann müssen aber auch Zeugen genannt werden, die dann auch aussagen. Wenn einer dieser Zeugen z.B. aussage, jo aber der hat den vorher auch provoziert...usw. usw.

Deswegen erst den Gang zur Schulleitung und dann weitere Schritte.

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Er hat wohl nicht verstanden, warum ihr keine Freunde mehr seid..

Nimm ihn mal zur Seite und rede mit ihm unter 4 Augen..