Darf ich mich als minderjähriges Mädchen ausgeben um einen Pedo anzuzeigen?
Hilfe‼️‼️
der Onkel von meinen Ex Freund schreibt öfter mich, meine Geschwister oder sogar meine Mutter an. (Keine Ahnung woher er die Nummern hat)
Als er das letze mal meine Schwester angeschrieben hat (15 Jahre alt) hat er sie permanent mit Anrufen belästigt und hat nackt Bilder geschickt oder ständig gefragt ob sie sein P… sehen will aber hat es dann direkt gelöscht.
Jetzt hat er mich nach längerer Zeit wieder angeschrieben aber ich habe mich als meine kleine Schwester ausgegeben und habe „mitgespielt“ (habe klar und deutlich gesagt das ich minderjährig wäre und er mich in Ruhe lassen soll) und direkt Screenshots vom Chat gemacht bevor er wieder alles gelöscht hat.
Kann ich mit den Screenshots zur Polizei gehen und ihn anzeigen, obwohl ich mit ihm über mein Handy geschrieben habe? (Ich bin 22 Jahre alt) Weil er denkt ja trotzdem, dass er mit einer minderjährigen schreibt.
Der Typ ist 40-50 Jahre alt und ich will unbedingt rechtlich dagegen vorgehen, weil er das bestimmt auch mit vielen anderen jungen Mädchen macht, deswegen habe ich ihn diesmal nicht blockiert und lass mich schon seit 2 Tagen komplett mit Nachrichten und Anrufen terrorisieren. Mit terrorisieren meine ich wirklich, dass er alle 2-3h irgendwas ekliges schreibt oder mich mit Videoanrufen vollspamt
7 Antworten
Als er das letze mal meine Schwester angeschrieben hat (15 Jahre alt) hat er [ihr] nackt Bilder geschickt [...]
Das war strafbar nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Aber wenn die Bilder gelöscht wurde, dürfte die Beweisführung sehr schwierig werden.
das er vor 1 1/2 Jahren als meine Schwester gerade mal 13 war, ihr nacktbilder geschickt hat?
Das war strafbar nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Ggf. war das außerdem strafbar nach § 176a Abs. 3 StGB, jedenfalls wenn die übersendeten Bilder als pornographisch einzustufen sein sollten (nicht jedes Nacktbild ist auch pornographisch). Aber wenn die Bilder gelöscht wurde, dürfte die Beweisführung sehr schwierig werden.
ich habe mich als meine kleine Schwester ausgegeben und habe „mitgespielt“
Wenn dir in diesem Rahmen unverlangt pornographische Inhalte zugesendet wurden, könnte hier eine Strafbarkeit nach § 184 Abs. 1 Nr. 6 StGB in Betracht kommen. Ob der Chatverlauf eine eindeutig unverlangte Zusendung hergibt, lässt sich jedoch ohne Kenntnis des vollständigen Chatverlaufs nicht beurteilen.
Hinsichtlich der telefonischen Belästigungen wäre § 238 StGB zu prüfen. Dafür wäre es aber sinnvoll, wenn es eine eindeutige und nachweisbare Aufforderung an den Täter gäbe, künftig jegliche Kontaktaufnahme zu unterlassen.
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Ein "Pedo" ist ein Fußfetischist, da "pedo" lateinisch für "Füße" steht.
Er wäre ein Pädophiler, wenn er Kindern sexuell zugeneigt ist. Aber Kinder sind unter 14 Jahre alt. Pädophil sein ist keine Straftat an und für sich, da so jemand nicht automatisch, nur weil er diese Neigung hat, Kinder vergewaltigt oder sonst irgendwie "unsittlich" behandelt.
Wenn er aber sexuelle Belästigung gegen egal wen betreibt, kann man das selbstverständlich anzeigen.
Ja er hat es halt damals viel zu schnell alles gelöscht und als er mich jetzt angeschrieben hat, dachte ich, dass ich ihn so vielleicht zur Rechenschaft ziehen könnte wenn ich mich als meine 15 jährige Schwester ausgebe. Weil keine Ahnung woher er all unsere Nummern hat und er kommt ja wirklich alle 6 Monate bei irgendjemanden aus unserer Familie an.
Nein. Sexuelle Belästigung ist in § 184i StGB normiert und setzt zwingend eine körperliche Berührung voraus. Ich sehe hier keinen Straftatbestand, der lt. Angaben der/des FS noch nachweisbar wäre. Strafbar waren ggf. die älteren Taten, konkret die Zusendung von Nacktbildern an die tatsächlich minderjährige Schwester und die Einwirkung auf die Schwester im Kindesalter.
Alles, was zwischen dem / der FS und dem "Täter" passiert ist, ist ziemlich dünn. Für eine konkrete Beurteilung müsste man aber den Chatverlauf kennen.
Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Wenn ein Volljähriger ungebeten und vorsätzlich Nacktbilder von sich an ein Kind versendet, welche Straftat wäre das? Ich gehe davon aus, dass das nicht erlaubt ist.
Achtung: Ich mich oben explizit auf die noch nachweisbaren Sachverhalte bezogen. Eine Strafbarkeit der lt. FS nicht mehr nachweisbaren Sachverhalte ist teilweise gegeben, soweit auf die minderjährige Schwester eingewirkt wurde.
Jedenfalls aber erfüllt eindeutig nichts von den geschilderten Handlungen den Tatbestand der sexuellen Belästigung.
Wenn ein Volljähriger ungebeten und vorsätzlich Nacktbilder von sich an ein Kind versendet, welche Straftat wäre das?
Wenn es um ein Kind geht, ist die Sache relativ einfach. Allerdings war im Sachverhalt an keiner Stelle von einem Kind die Rede. Kind im Sinne des deutschen Strafrechts ist, wer noch nicht 14 Jahre alt ist. Strafbar war ggf. auch die Versendung von entsprechenden Bildern an die 15-jährige Schwester. Allerdings sind lt. FS beide Taten nicht mehr nachweisbar. Übrig bleibt nur noch der Sachverhalt zwischen der/dem volljährigen FS und dem Täter - und der ist wie gesagt sehr dünn.
Detaillierter habe ich das in meiner eigenen Antwort oben ausgearbeitet.
Nein, das würde ich tunlichst unterlassen, und Du würdest ganz gewaltig Ärger mit dem Gesetz bekommen. "Pedo-Hunter" ist keine ehrbare Tätigkeit, man bewegt sich sehr schnell in den strafbaren Bereich. Anwendbar könnte sein der § 176 (1) 3 StGB, und Du landest dann selber vor dem Strafrichter.
Ja genau deswegen wollte ich fragen, der mensch ist einfach krank und spamt mich, meine Geschwister und sogar meine Mutter mit ekligen Nachrichten voll oder Ruft dauerhaft über Videochat an. Ich habe keine Ahnung woher er unsere Nummern hat. Vor 1 1/2 Jahren hat es bei mir und meiner kleinen Schwester angefangen da war sie 13 und er wusste das und wir haben ihn auch relativ schnell blockiert. Nur mich stört es einfach das er so jungen Mädchen sowas schreibt und man ihn wirklich überall blockieren muss weil er sonst normal anruft oder dann über sms anfängt. Ich dachte mann kann ihn irgendwie eine Lektion erteilen mit der Polizei aber ich habe mir selbst schon gedacht das es vielleicht auch nicht richtig ist was ich mache.
Die Fragestellerin ist auch kein Pädo-Hunter. Sie will ihn ja nicht selbst zur Rechenschaft ziehen und Selbstjustiz üben, sondern mit dem Beweismaterial zur Polizei gehen.
"Pedo-Hunter" ist keine ehrbare Tätigkeit
Ja, Fuß-Jäger müssen sich mit Schweißfüßen etc. beschäftigen - ist sicher nicht so "ehrbar"(?)
;)
Nein.
Und solche Spielchen sollte man sein lassen, wenn man keine Ahnung hat. Pädophil ist in dem ganzen Schema niemand.
Auch nicht das er vor 1 1/2 Jahren als meine Schwester gerade mal 13 war, ihr nacktbilder geschickt hat? Dafür habe ich halt nun leider keine Beweise; diese wollte ich jz sammeln aber ist ja anscheinend nicht mehr schlimm wenn sie 15 ist (naja ich bin ja jz die 15 jährige bzw er denkt er schreibt mit ihr dabei schreibt er mit mir und ich wollte halt alles diesesmal abfotografieren)
Sprecht mit euren Eltern und zeigt das ganze an. Ihr braucht keine Beweissammlung zu veranstalten.
So wie ich das hier mitbekommen habe ist es nur strafbar unter 14 und als sie 13 war ist halt 1 1/2 Jahre her. Geht das trotzdem noch?
So unmoralisch sein verhalten ist ist es nicht unmittelbar illegal. Noch weniger wenn du der bist der die Nachrichten erhält.
Da deine Schwester 14 oder älter ist wäre eine Sexuelle Beziehung theoretisch legal
Naja meine ganze Familie wurde schon von ihn mit ekligen Nachrichten oder ständigen anrufen, sms usw. genervt. Als er meiner Schwester vor 1 1/2 Jahren das 1. mal geschrieben hat + nacktbilder geschickt hat war sie 13..
Dann könnt IHr ihn dafür anzeigen aber nichtfür sachen die er dir jetzt schickt.
für das vor 1 1/2 Jahren habe ich halt leider keine Beweise.. deswegen wollte ich das jetzt machen aber anscheinend ist es mit 15 nicht mehr schlimm und weil er ja auch im Endeffekt mit mir schreibt und nur denkt das er mit ihr schreibt ist es auch anscheinend nicht illegal
Ihr könntet ihn auch einfach alle blockiern bzw. einfach wegen belästigung anzeigen
Haben wir aber es kamen trotzdem eklige Nachrichten und Bilder an weil er dann direkt über sms noch geschrieben , angerufen hat oder mit einer anderen Nummer. Habe ihn nur jetzt nicht blockiert weil ich dachte er macht sich strafbar und um halt alles abzufotografieren
als er meiner einen Schwester zum ersten Mal geschrieben hat und nackt Bilder an sie geschickt hat, war sie 13.