Darf ich meinen Klassenkameraden mit der BF17 Sondergenehmigung mitnehmen?
Moin, es gibt gerade Meinungsverschiedenheiten.
Ich besitze die BF17 Sondergenehmigung um alleine zur Arbeit bzw. zur Berufsschule fahren zu dürfen und behaupte, ich darf niemanden während dieser Fahrten mitnehmen, auch keinen Klassenkameraden von mir, dessen Wohnsitz auf meiner Strecke liegt.
Mein Mitschüler behauptet, dass ich ihn mitnehmen dürfte, weil er ja eben auch in meine Klasse geht und ich ja nicht von meinem Weg abkommen würde.
Wäre super wenn uns irgendwer Klarheit geben würde. Danke schon mal :)
1 Antwort
Bei jeder Fahrt muss mindestens eine eingetragene Begleitperson dabei sein. Dass du darüber hinaus keine weiteren Personen mitnehmen darfst, die nicht Begleitpersonen sind, steht nicht in der Fahrerlaubnisverordnung. Und was nicht verboten ist, ist erlaubt.
Wenn er als Begleitperson eingetragen wäre, ginge es, aber ich vermute mal, er ist noch keine 30 Jahre alt und käme damit nicht in Betracht.
Ausnahmegenehmigungen gibt es nicht.
Danke für deine Antwort. Mir ging es jetzt eher um denn Fall, dass ich eben alleine zur Schule fahre per Sondergenehmigung und diese meines Wissens sagt, man darf keine weitere Person auf dieser "Sonderfahrt" mitnehmen, außer sie wäre natürlich eine Begleitperson. Diese "Begleitperson" ist allerdings mein Mitschüler und ist eben nicht als Begleitperson eingetragen. Das wäre so die Frage, falls man versteht was ich meine :)