Darf ich Halbautomatik fahren?

2 Antworten

Siehe §17a FeV:

(5) Als Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe gilt ein Kraftfahrzeug, das ohne Schaltgetriebe ausgestattet ist. Als Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe gilt ein Kraftfahrzeug, das
1. über ein Kupplungspedal verfügt, das der Fahrer jeweils beim Anfahren oder beim Anhalten des Fahrzeuges sowie beim Gangwechsel bedienen muss, oder
2. im Fall der Klassen A1, A2 und A über einen von Hand zu bedienenden Kupplungshebel verfügt, den der Fahrer jeweils beim Anfahren oder beim Anhalten des Fahrzeuges sowie beim Gangwechsel bedienen muss.

Da ein Fahrzeug mit Halbautomatik kein Kupplungspedal besitzt, welches der Fahrer jeweils beim Anhalten und Gangwechseln bedienen muss, zählt es nicht als Fahrzeug mit Schaltgetriebe.

Ja, und zwar in ganz D. Ist bundeseinheitlich geregelt.