Darf ich folgendes im Lebenslauf weglassen?
Hallo, ich habe mal für 2 Wochen in einem Unternehmen gearbeitet das ich dann wieder verlassen habe da ich aus einer früheren Bewerbung ein besseres Jobangebot erhalten habe. Darf ich jetzt diesen Betrieb in dem ich 2 Wochen war rauslassen?
3 Antworten
Natürlich dürfen Sie die 2 Wochen weglassen. Ist an der Stelle auch sinnvoll, da das keine Relevanz hat. Es aufzunehmen wäre auch eher nachteilig, häufige Wechsel schrecken Personaler eher ab.
Es ist sogar üblich, dass man Dinge auslässt, die nichts mit dem Job zu tun haben, auf den man sich bewirbt. Wenn du beispielsweise IT-Experte werden willst, ist die Mithilfe bei der Inventur im Supermarkt vielleicht nicht so relevant.
Nein schreib das unbedingt dazu damit die Firma sieht das du auch scjonmal dort warst und dich erkundigt hast. Faustregel je mehr im Lebenslauf steht umso besse
Extra nen Account erstellt damit ich das kommentieren kann.
"je mehr im Lebenslauf steht umso besser" - absoluter Über-Unsinn! Wenn überhaupt wäre die Regel genau das Gegenteil zu tun. Es gehört das rein, was relevant ist für die Stelle und dich positiv von anderen Bewerbern abhebt. Nicht mehr und nicht weniger. Dementsprechend sollte im Idealfall sogar für jede Bewerbung der Lebenslauf entsprechend auf die jeweilige Stelle angepasst werden.
Da geht's schon los mit den Lügengeschichten.
Professionelle Personaler können sowas bemerken. Ein kurzer Anruf beim alten Arbeitgeber und schon landet die Bewerbung im Müll.
Warum dann nicht direkt sagen, dass man 3 Jahre bei dem Unternehmen war? Der Lebenslauf sollte keine Märchengeschichte sein.
Und damit die Firma sieht, dass man auch gern mal nach 2 Wochen wieder weg ist, wenn man was Besseres findet?