Darf ich als Muslimin mich schminken und öffentlich Parfüm tragen?
3 Antworten
Ob das Tragen von Make-up und Parfüm in der Öffentlichkeit für Musliminnen erlaubt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, vor allem von der Auslegung des Islams, der man folgt. Hier sind die wichtigsten Standpunkte aus unterschiedlichen Sichtweisen:
1. Konservative oder traditionelle AuslegungIn konservativeren Rechtsschulen (z. B. Hanbali, teilweise Shafi'i und Maliki):
- Schminke: Ist erlaubt im privaten Rahmen (z. B. zu Hause, vor dem Ehemann oder unter Frauen), aber nicht in der Öffentlichkeit, wenn sie als „Zierde“ (zina) gilt und fremde Männer sie sehen können. Das Argument: Frauen sollen ihre Schönheit in der Öffentlichkeit nicht zeigen (basierend auf z. B. Sure 24:31).
- Parfüm: Öffentliches Tragen von Parfüm durch Frauen wird oft stark abgelehnt, wenn Männer es riechen könnten. Ein bekannter Hadith (z. B. bei Abu Dawud) besagt, dass eine Frau, die parfümiert das Haus verlässt, als eine Art „Unzucht“ angesehen wird – in stark sinnbildlicher Sprache.
In moderateren Auslegungen oder bei Gelehrten, die Kontext berücksichtigen:
- Schminke: Leichtes Make-up, das nicht provokant oder übermäßig ist, wird oft als zulässig angesehen, besonders wenn es dem persönlichen Wohlbefinden dient und nicht mit der Absicht getragen wird, Aufmerksamkeit zu erregen.
- Parfüm: Auch hier wird unterschieden. Wenn es dezent ist und nicht dazu dient, Aufmerksamkeit zu erregen, sehen manche Gelehrte darin kein Problem. Wichtig ist die Absicht (niyya): Trägt man es zur Körperpflege oder um andere zu beeindrucken?
Einige moderne Gelehrte und muslimische Feministinnen argumentieren:
- Selbstbestimmung: Eine Frau kann Make-up und Parfüm tragen, solange sie dabei nicht gegen islamische Grundprinzipien wie Anstand (haya) verstößt.
- Gesellschaftlicher Wandel: In vielen Gesellschaften gelten Parfüm und Make-up nicht mehr zwingend als sexuelle Reize, sondern als Teil von Körperpflege und Kultur.
Ob du als Muslimin Make-up und Parfüm in der Öffentlichkeit tragen darfst, hängt stark davon ab:
- Welche Rechtsschule oder islamische Strömung du befolgst
- Was deine Absicht dabei ist
- Wie du Schönheit und Anstand im islamischen Kontext für dich definierst
Wenn du unsicher bist, kannst du eine vertrauenswürdige Gelehrte oder Gelehrten deines Vertrauens konsultieren.
Wenn du möchtest, kann ich dir eine tabellarische Übersicht mit Meinungen der 4 sunnitischen Rechtsschulen geben.
Ich weiß nicht, ob du noch bei GPT 3.5 bist, aber die neusten Modelle sind auch bei Rechtsfragen sehr gut. Das hier ist zwar GPT 4o, aber GPT o3 ist eine andere Welt.
Das Modell GPT o3 ist in so gut wie jedem Gebiet so gut oder besser als die Fachexperten selbst. Kannst dir gerne mal Benchmarks anschauen.
o3 könnte bei leichten bis mittelschweren Fällen ein Anwalt sein.
Keine Ahnung ich kenn mich mit Do Zeug überhaupt nicht aus 😅😅
Ich kann dir nur sagen, dass die KIs mittlerweile weiter sind als viele denken. Sie halluzinieren nicht mehr, sind in der Lage Rechtsberatung durchzuführen, können höchstkomplexe Mathe- und Logikaufgaben lösen, haben mittlerweile Weltwissen, können nachdenken und haben in jedem Gebiet tiefgreifendes Wissen auf Expertenniveau.
Hab's letztens ausprobiert, habe da bei Antwort fast Schnappatmung bekommen...
Die Frage ist, welches Modell du von welchem Entwickler für was für eine Frage hast verwendet.
Spielt eine Rolle.
Wenn du kein ChatGPT Plus hast, hast du keinen Zugriff auf o3, also gehe ich davon aus, dass du ein altes Modell verwendet hast.
Ja, das erklärt es. Was hast du denn gefragt? Ich kann die Frage ja mal bei o3 reinwerfen und dir zeigen, was er dir antwortet.
Die Ultrakonservativen sagen Nein. Man kann sich aber dezent schminken und Parfüm tragen. Man muss Sure 17,32 nicht so restriktiv interpretieren! Ich selbst habe schon genügend Muslimas gesehen. Schmuck im Gesicht darf man zeigen, ich denke da an Piercings:
Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden senken und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar sein darf, und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemand (anderem) enthüllen sollen als vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder solchen von ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so (auf den Boden) stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allāh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein mögt. (24:31)
24:31 - Der Schmuck, der an Gesicht und Händen sichtbar ist, kann in der Öffentlichkeit sichtbar bleiben; denn Gesicht und Hände zu zeigen ist erlaubt gemäß den Worten des Propheten zu Asmā’ Bint Abī Bakr, Schwester ‘Ā’išas und Schwägerin des Propheten (a.s.s.), die vor ihm in ziemlich freizügiger Kleidung erschien: ”O, Asmā’! Wenn die Frau ihre Geschlechtsreife erlangt hat, dann sollte nichts von ihr zu sehen sein außer diesem.“ Und er zeigte auf sein Gesicht und seine Hände. (vgl. 33:59 und die ausführliche Anmerkung in ÜB).
Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (Seite 559)
Wennes nicht mit der Absicht geschieht, die Aufmerksamkeit von fremden Männern anzuziehen, ist es zwar erlaubt, aber unbeliebt.
Wenn es mit der Absicht geschieht, die Aufmerksamkeit anzuziehen, dann nicht
Wohl einer der wenigen Male, in denen Chatgpt eine halbwegs ordentliche Antwort über Rechtsfragen gibt 😃