Darf ich, 14 Jahre, mit einem 28-jährigen zusammen sein?

18 Antworten

Ich verstehe nicht wie man von einem viel ältern Mann was möchte. Ich bin 16 und finde schon recht viel wenn der Freund dann 20 ist. Vergiss diesen Mann, such dir einen Freund der in deinem Alter ist. Sorry aber ganz normal kann der Mann auch nicht sein denn welcher 28 jährige Mann möchte was von einem Kind? Du hast doch noch eine ganz andere Vorstellung von einer Beziehung als er.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter#Schutzalter_14_Jahre

 Mit Ausnahme der nachfolgend genannten Sonderfälle liegt dasSchutzalter in Deutschland gemäß ... StGB bei 14 Jahren. Sexuelle Handlungenmit Kindern unter 14 Jahren sind in Deutschland als sexueller Missbrauch vonkindern grundsätzlich verboten. Strafrechtlich verantwortlich ist diesbezüglichjeder mindestens 14 Jahre alte Täter; der Versuch ist strafbar.

Rein rechtlich dürftet ihr also theoretisch sogar Sex habenABER!!!

....., können sexuelle Handlungen von Erwachsenen, die  mit 14- und 15-jährigen Jugendlichen nach....Abs. 3 StGB bestraft werden, falls ein gesetzlicher Vertreter desJugendlichen Strafantrag stellt und im Strafverfahren das Gericht feststellt,dass der Erwachsene eine – etwa festzustellende „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ desJugendlichen ausgenutzt hat.

 Bedeutet: wenn deine Eltern könnten ihn also anzeigen. VorGericht wird dann ausgestritten  ob erdich ausgenutzt hat oder nicht

 In jedem Fall bist du aber besser dran wenn du deinen Elterndu die "Beziehung" nicht verheimlichst.

Danke. :-)

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Rechtsanwalt ?

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@SamuelR

nein nur die Rechtslage lässt sich ergoogeln

rein rechtlich ist es nicht strafbar außer ihm kann bewiesen werden dass er sie sexuell ausnützt.

Moralisch ist das ganze natürlich wieder etwas anderes. Ich persönlich halte auch wenig von einer "Beziehung" zwischen einem Kind und einem Erwachsenen. Selbst wenn es echte Liebe wäre - aufgrund des Altersunterschiedes entstehen zu viele  Differenzen die man im Alltag kaum bewältigen kann

Wichtig ist aber erstmal dass sie mit ihren Eltern darüber redet. Begeistert werden die kaum sein. Entweder erlauben sie einen kontrollierten Kontakt mit ihm oder verbieten es ihr. Mit beiden Entscheidungen muss sie aber dann leben.

Wenn es wirklich die große Liebe ist dann kann man es in ein paar Jahren, wenn sie volljährig ist, ja wirklich versuchen.

 

 

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Deine Rechtsberatung hat sie auch noch bestärkt.

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@Paetsch1919

sorry aber die Rechtslage ist halt so - ich habe aber nicht umsonst geschrieben dass sie mit ihren Eltern reden soll. Wenn das raus kommt dann würden die Eltern sowieso Anzeige erstattet und gerade wenn es heimlich alles passiert ist dann sieht es vor gericht sowieso nicht gut aus für ihn.

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Hallo ,

Geregelt ist das in § 182 Abs.3 des STGB .

(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.

sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.

diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

In Abs. 4 ....Der Versuch ist Strafbar

Eines der Erziehungsberechtigten muss einen Strafantrag stellen oder die Staatsanwaltschaft bejaht das Öffentliche Interesse und verfolgt es von Amts wegen .

Gerichte bejahen diese fehlende Fähigkeiten regelmäßig bei 14 Jährigen . das dieses wohl bei den meisten der erste sexuelle Kontakt sein dürfte !