Darf ein Psychologe meine Mutter über unsere Gespräche informieren (weil ich noch minderjährig bin)?
Hallo liebe Community,
ich weiß, dass Ärzte, Psychologen, Anwälte etc. unter einer Schweigepflicht stehen, aber gilt das auch, wenn man noch minderjährig ist (bin 17).
Ich soll zu einem Psychologen, um mit meinen Problemen besser klar zu kommen, weil mich das alles so sehr belastet, dass ich Depressionen habe und auch viele körperliche Probleme (Magenbeschwerden).
Ich möchte aber nicht, dass meine Mutter davon irgendwas erfährt. Also sie weiß, dass ich zum Psychologen will, aber sie soll Nichts über die Gespräche erfahren.
Jedenfalls musste ich mal zum Frauenarzt und meine Mum hatte mich damals gezwungen eine Erklärung zu unterschreiben, dass sie, bis zu meiner Volljährigkeit, von den Gesprächen etc. informiert wird (gegen meinen Willen). Deshalb gehe ich auch nicht mehr hin.
Gibt es sowas beim Psychologen auch? Falls ja, werde ich nicht hingehen, weil ich unter keinen Umständen will, dass sie davon was erfährt, was ich mit dem Psychologen bespreche.
Danke im Voraus LG
5 Antworten
Falls Du nicht schon einen hast, ehe Du da einen Termin bekommst, bist Du 18. Und natürlich hat er Schweigepflicht. Du kannst ihn auch extra noch einmal auf Deinen Wunsch aufmerksam machen. Paragraph 203 Strafgesetzbuch.
Nein, der Psychotherapeut hat Schweigepflicht. Es sei denn, du erzählst ihm etwas, das aktuell dein Kindeswohl akut gefährdet. Ernsthafte Suizidpläne, Mordpläne, und fortdauernder sexueller Missbrauch.
Ist etwas komplizirter, aber Kurzfassung: Mit 17 hast du 99,99% volle Schweigepflicht. Bei Selbsmordgefahr mus sies auch bei Erwachsenen melden.
So genau kann ich dir das nicht sagen, dennoch denke ich, dass wenn du dem Psychater sagst, dass du nicht möchtest, dass deine Mutter etwas erfährt, dann wird er/sie ihr auch nichts sagen, da bin ich mir sicher
hey, ich bin selber bei einem Psychologen und meine Psychologin hat gesagt dass sie meinem Vater von unseren Gesprächen nichts erzählen darf außer ich bin selbstmordgefährdet oder ich erzähle ihr Dass ich mich umbringen möchte dann muss sie es meinem Vater sagen
und wenn der/die Jugendliche erzählt, dass sie weiterhin sexuell missbraucht wird. Der Schutz des Kindes/Jugendliche ist dann das höhere Rechtsgut als die Schweigepflicht.