Darf ein Mitschüler meine Nummer weitergeben?

5 Antworten

Das hängt ganz vom Inhalt des Chats ab, auch wenn er den eigentlich nicht einsehen dürfte. Beinhaltet er klar Strafbares ist er sogar verpflichtet, dem nachzugehen. Eine offizielle Anzeige wäre dann allerdings deutlich rechtssicherer.

Er wird einen Grund dafür gehabt haben. Glaube kaum, dass er das mißbrauchen wird.

Früher gab es ganze Telefonbücher. Da konnte jeder nachsehen welche Nr. wer hat. Ist erst vor ein paar Jahren "aus der Mode gekommen". Man kann sich aber auch anstellen.

Ich kann mir nicht vorstellen dass ein Lehrer dazu berechtigt ist Chats zu lesen. Dieser Eingriff in die Privatsphäre und in das Telekommunikationsgeheimnis halte ich für rechtswidrig und strafbar. Die Kontrolle des Handys bzw. der Chats ist schon strafbar, es sei denn er hatte die Zustimmung der Eltern.

Tja....wenn die Chats WÄHREND des Unterrichts liefen, hat er über die Nummer raus bekommen, wer da mit dem Mitschüler chattet.

Und wenn du das nächste Mal WÄHREND des Unterrichts chattest mit besagtem Mitschüler und dem Lehrer (der natürlich darauf achten wird) auffällst, dann seid ihr beide dran.

Früher gabs Telefonbücher, wo man nachschlagen konnte. Heute notiert man sich die Nummer halt.

Kommt darauf an zu welchem Zweck.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung