Darf ein Lehrer sagen "ich hoffe das die afd nie an die Macht kommt"?


17.12.2024, 19:19

Edit: ich bin NICHT für die Partei allerdings regt mich dieser Lehrer sehr auf und Ich hab kein bock mehr auf ihn

13 Antworten

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Nein darf er nicht weil er ganz genau weiß dass jugentliche sehr leicht zu beeinflussen sind und sie ihre eigene meinung bilden sollen


mirigr224  17.12.2024, 19:23

Doch darf er weil er seinen Diensteid auf das Grundgesetz geschworen hat und über antidemokratische Parteien aufklären muss

In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit. Dabei hat er niemanden beleidigt, sondern nur offen gesagt, was er denkt.

Du hast einen sehr klugen Lehrer. Vielleicht solltest du gut von ihm lernen.

Im Übrigen, wenn du ihn anzeigst, bekommst du die Quittung. Immer wenn deine Not auf der Kippe steht, entscheidet er sich dann für die schlechtete Note. Also gut überlegen, ob du das machst.

Nein, Bdolf, in Deutschland darf man das sagen. Und ich hoffe das auch.

Lehrer stehen auf den Boden des Grundgesetzes (+Europäischer Gedanken) und wenn eine antidemokratische Partei erwähnt wird muss diese eingeordnet werden.

Nein, ein Lehrer darf in Deutschland seine Schüler nicht dazu beeinflussen, eine bestimmte Partei nicht zu wählen. Das wäre ein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, das für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen gilt.

  • Neutralitätsgebot: Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, politische Neutralität zu wahren. Sie dürfen keine Partei oder politische Richtung bevorzugen oder diskriminieren. Die Schule soll ein Ort sein, an dem Schüler eigenständig politische Urteilsfähigkeit entwickeln können.

Wenn ein Lehrer in Deutschland Schüler beeinflusst, eine bestimmte Partei nicht zu wählen, verstößt er gegen mehrere rechtliche und berufliche Grundsätze, die in Gesetzen, Verordnungen und Urteilen verankert sind:

Grundgesetz (GG)

  • Artikel 3 Absatz 3 GG:

Niemand darf aufgrund seiner politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Ein Lehrer, der eine bestimmte Partei diskriminiert, verstößt gegen diesen Gleichbehandlungsgrundsatz.

  • Artikel 5 Absatz 1 GG:

Die Meinungsfreiheit schützt auch die politische Meinungsbildung der Schüler. Wenn ein Lehrer versucht, diese zu beeinflussen, greift er in das Recht auf freie Meinungsbildung ein.

Lehrer unterliegen außerdem weiteren Pflichten:

  • § 33 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG):

Beamte müssen sich bei ihrer Amtsführung neutral, unparteiisch und gerecht verhalten. Politische Einflussnahme auf Schüler widerspricht dieser Pflicht.

  • § 42 Bundesbeamtengesetz (BBG):

Beamte dürfen ihre Dienststellung nicht dazu nutzen, um politische Ansichten durchzusetzen.

  • Überwältigungsverbot: Schüler dürfen nicht dazu gebracht werden, eine bestimmte politische Ansicht anzunehmen oder abzulehnen.

Meinungsfreiheit des Lehrers?

Die Meinungsfreiheit eines Lehrers ist zwar durch Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes geschützt, aber sie findet im schulischen Kontext klare Grenzen. Lehrerinnen und Lehrer stehen in einer besonderen Rolle, weil sie als Vertreter des Staates agieren.

Diese Rolle bringt Verpflichtungen mit sich, die die uneingeschränkte Ausübung der Meinungsfreiheit im Unterricht einschränken

  • Staatliche Neutralitätspflicht:

Lehrerinnen und Lehrer handeln als Vertreter des Staates. Der Staat ist durch das Neutralitätsgebot verpflichtet, keine politische oder weltanschauliche Richtung zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

Dieses Gebot ist ein Grundsatz des Demokratieprinzips aus Artikel 20 GG.

Die Neutralitätspflicht der Lehrkräfte überwiegt in diesem Kontext die persönliche Meinungsfreiheit.

  • Besondere Schutzbedürftigkeit der Schüler:

Schülerinnen und Schüler sind in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Lehrern. Ein Lehrer übt durch seine Autorität und Macht (z. B. Notenvergabe) großen Einfluss auf die Schüler aus. Dadurch besteht die Gefahr, dass seine persönliche Meinung als staatlich legitimiert wahrgenommen wird, was das Recht der Schüler auf freie Meinungsbildung aus Art. 5 GG verletzt.

  • Beutelsbacher Konsens (1976) – Überwältigungsverbot:

Die politische Bildung in der Schule dient dazu, Schülern eine eigene Urteilsfähigkeit zu ermöglichen. Es ist nicht Aufgabe der Lehrkraft, ihre Meinung aufzudrängen. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass Lehrkräfte ihre persönlichen Ansichten ungefiltert in die Schule tragen dürfen.

Meinungsfreiheit vs. Neutralitätspflicht:

Die Meinungsfreiheit eines Lehrers gilt außerhalb des Unterrichts weitgehend uneingeschränkt. Im Unterricht und in schulischen Kontexten wird sie jedoch durch:

1. die Neutralitätspflicht (aus dem GG und Schulgesetzen),

2. die pädagogische Verantwortung,

3. das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Schüler und Lehrer

eingeschränkt.

Fazit:

Ein Lehrer kann im privaten Rahmen seine politische Meinung frei äußern, darf aber im Unterricht keine parteipolitische Beeinflussung vornehmen. Meinungsfreiheit endet dort, wo sie die Rechte der Schüler auf Neutralität und freie Meinungsbildung beeinträchtigt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung