darf ein lehrer einer schülerin nicht glauben wenn diese zeugin eine konflickts ist/und darf dieser lehrer mich als gefährlich in seinem bericht erwähnen?
kompliziert :es gab eine auseinanderstzung zwischen einem typen und mir und eine enge bekannte hat dem lehrer alles geschildert. das problem ist; das er ihr nicht glaubt
und mich trotz das er mich seit 1/2 jahren im untericht hatte und ich normal immer ruhig und ungefährlich war. da mir der typ mit dem ich im streit war ins gesicht gefasst hat und ich mich dan selbst gekratzt/gekniffen habe damit ich ihn nicht angreife, hat sich ein anderer freund zu mir gewendet und wollte mich abhalten darufhinn hab ich ihn weggeschubst. hatte aufeinmal schuldgefühle und einen anfall/panik attacke/ausrasster so jetzt zu der freundin: diese hat das gesehen, wollte mir helfen und hat dem lehrer gesagt, was passiert ist. dieser glaubt ihr nicht und behauptet das er vertrauenswürdigere quellen hätte und will mich als gefährlichen schüler abstempeln. weil ich jetzt einmal ausgerasstet bin und die nerven verloren habe. und gegen steinboden geboxt habe bin im förderstatus gemäs sh schulrichtlinien im schwerpunkt soziales
4 Antworten
Da sollten dringend deine Eltern einschreiten und eine Richtigstellung schreiben und zu den Akten geben. Eine Einstufung als gefährlich dürfte ziemlich gefährlich für dich werden, was nachfolgende Bewertungen und Maßnahmen betrifft.
Alles gute
das ist doch blödsinn
förderstatus hat mit leistungen zu tun, nicht mit verhalten
aber das ist immer so, wer ausrastet, verliert
man darf nicht ausrasten, egal was passiert
Also lässt man sich das Gesicht zerkratzen, danke für diesen sinnlosen Beitrag.
Be nenne deine Zeugen, schreib eine Gegendarstellung, Beruf dich auf Notwehr. Falls du hast, füg ein Attest ein, dass du zu panikattacke neigst
ich habe mich ja sel bst gekratzt und gekniffen damit ich diese person nicht attackiere
ich habe meinen kumpel weggeschubst weil er mich davon abhalten wollte das ich mich selbst verletze jedoch hat dieser dafür verständniss gezeigt und gesagt es sei okay für ihn weil ich mich nicht mehr unter kontrolle hatte
Welcher Teil der Lehrer Einschätzung macht dich zu einer gefährlichen Person? Selbst verletzung sicher nicht. Beantrage Einsicht in die schülerakte bzw deine eltern
Wenn Du willst, dass man Dir hilft, solltest Du versuchen, verständlich zu schreiben. Dazu gehören Punkt und Komma (und nebenbei auch Groß/Kleinschreibung). Du hast Dir Arbeit erspart, indem Du darauf verzichtet hast, hast damit aber zugleich auch die Arbeit, die Du investiert hast, zunichte gemacht, denn einen Text, den keiner versteht, hättest Du nicht zu tippen brauchen.
Um auf Deine Überschrift zu reagieren: Selbstverständlich darf jeder Mensch - also auch jeder Lehrer - selbst entscheiden, wem er etwas glauben möchte und wem nicht.
Danke. Aus meiner Sicht ist die entscheidende Frage, was es denn konkret bedeuten soll, dass er Dich "als gefährlichen schüler abstempeln" will. Gibt es irgendwelche Konsequenzen, die Du hieraus befürchten musst? Kannst Du ihn nicht einfach denken lassen, was er will? Worin ganz genau besteht das Problem, das Du jetzt siehst?
wenn das nämlich in meine schülerakte kommt, wird mir jedliche chancen auf soziale berufe bzw berufe mit menschenkontakt ausradiert und ich bin zwar gamer, aber kein bürohengst
wenn das nämlich in meine schülerakte kommt, wird mir jedliche chancen auf soziale berufe bzw berufe mit menschenkontakt ausradiert
Zum einen halte ich das für ein Gerücht. Am Ende zählt Dein Ausbildungsergebnis; ein zukünftiger Arbeitgeber hat gar keinen Anspruch darauf, eine "Schülerakte" einsehen zu dürfen.
Zum anderen ist ein Vermerk in Deine Akte etwas ganz anderes als die Privatmeinung eines Lehrers über Dich. In dem Moment, in dem Du Anhaltspunkte dafür hast, dass der Lehrer was in Deine Akte schreiben möchte, kannst Du dagegen aktiv werden. Fairerweise redet man zuerst mit dem Lehrer; das hast Du getan. Dann würde ich als nächstes zur Schulleitung gehen und Dich über den fehlerhaften Eintrag in Deine Akte beschweren. Der Direktor wird das dann sicherlich prüfen.
Am Ende würde Dir sogar eine Klage vor Gericht offenstehen. Du hast einen Rechtsanspruch darauf, inhaltlich falsche Einträge in Deiner Akte korrigieren zu lassen. Dieser Anspruch geht sogar schon aus dem Datenschutzgesetz hervor.
Ich kann Dir allerdings nur dringend raten, Dir Hilfe zu suchen, wenn Du zur Schulleitung oder gar vor Gericht gehst. Sei mir nicht böse, aber Deine Rechtschreibung und Ausdrucksweise erwecken bei mir nicht den Eindruck, als ob Du in der Lage wärst, Deinen Standpunkt überzeugend zu verteidigen. Da muss man sich schon geschickt ausdrücken und überzeugend argumentieren können.
Aber kläre zuerst zweifelsfrei, ob der Lehrer wirklich was in Deine Akte schreiben will. Denken darf er, was er will, das ist egal.
ok danke, woher kennst du dich so gut damit aus?
Ich habe eine solide Bildung und eine Vorstellung davon, wie unser Rechtssystem funktioniert und kenne mich zudem mit Datenschutz aus. Wobei der Datenschutz nicht der einzige Grund ist, weshalb man keine Scheiße in Deine Akte schreiben darf (da spielen auch Faktoren wie üble Nachrede eine Rolle), aber der Datenschutz reicht schon aus, um eine Berichtigung zu verlangen.
Und ganz ehrlich, das sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, dass man sich beim Chef, also beim Schuldirektor, beschwert, wenn ein Lehrer unrichtige Angaben in die Schülerakte schreiben möchte. Wobei Du vorher unbedingt klären musst, ob er das wirklich tut, damit Du nicht am Ende als der dastehst, der falsche Anschuldigungen erhebt.
Im Zweifel hast Du nach der DSGVO Anspruch darauf, die über Dich gespeicherten Daten einzusehen. Mit anderen Worten: Du kannst Einsicht in Deine Schülerakte verlangen. Dann siehst Du ja, was drinsteht. Anspruch auf Berichtigung falscher Einträge hast Du ebenfalls.
was mache ich jetzt? es kann sein das mein abschluss damit wegfällt oder? bzw ich niemals einen schaffen werde
Die Frage noch mal verständlich mit Zeichensetzung tippen, so dass gut verständlich ist, worum es geht.
jo habe ich gemacht jedoch geht der antrag nich ein
1. Wenn er dich kratzt und kneift, du ihn daraufhin angreift nennt sich dies Notwehr, ist gestattet und vollkommen korrekt.
2. Beweise: Wunden vom kratzen und kneifen, Körperverletzung
3. Da der Lehrer nicht glauben will können deine und die Eltern der Freundin sich bei der Schule melden, wenn der Lehrer dich dadurch als gefährlich einstuft ist das nicht lustig.
klingt einfacher als es ist
das weis ich ja aber was kann ich dafür?