Darf ein Lehrer Ein Projekt aus dem letzten Schuljahr erst jetzt benoten?

3 Antworten

Die Noten des letzten Zeugnisses beziehen sich auf die Leistungen des vergangenen Schuljahres und die Sache ist eigentlich abgeschlossen.. Damit dürfen sich schwächere Zensuren in diesem Halbjahr nicht auswirken.

Eine gesetzliche Regelung habe ich nicht gefunden.

Aber vielleicht ist es günstig für euch, wenn er bei besseren Zensuren in der vergangenen Projektarbeit das noch für dieses Halbjahr gutschreibt.

Beispiel: Du hast im Zeugnis im betreffenden Fach eine 3, aber das Projekt hättest du mit 1 abgeschlossen. Wäre doch gut, wenn du noch was davon hast.

Deliahrose 
Fragesteller
 19.10.2020, 17:43

Habe leider gar nichts davon, aber danke

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TheJudgement  19.10.2020, 19:25

Es wäre doch ein bisschen seltsam, wenn Leistungen aus Schuljahr A in Schuljahr B einfließen können, weil der Lehrer aus unbekannten Gründen sich nicht in der Lage gesehen hat, die Bewertung innerhalb eines angemessenen Zeitraums vorzunehmen. Offenbar hat er die Arbeiten ja im alten Schuljahr eingesammelt.

Es stellt sich dann auch die Frage, ob das Zeugnis für das zurückliegende Schuljahr richtig ist. Es widerspiegelt nämlich offenkundig nur eine Teilleistung des zu bewertenden Zeitraums dieses Fachs, wenn der Lehrer eine Leistungsbewertung unterlassen hat, die er hätte vornehmen können und müssen und nicht die tatsächliche Gesamtleistung des entsprechenden 8. Schuljahres in dem Fach "Geschichte".

Was wäre denn, wenn z.B. ein Schüler deshalb nicht versetzt worden wäre, weil eine gute Leistung in dieser Arbeit nicht berücksichtigt wurde, und deshalb im Zeugnis die Gesamtnote "mangelhaft" statt "ausreichend" erteilt wurde, was dann auch kausal zur Nichtversetzung führte?

Natürlich kann das günstig sein, wenn der Lehrer die Note aus der Arbeit in dieses Schuljahr "zieht". Es kann aber eben auch ungünstige Folgen haben. Die ganze Trennung von Schuljahren (die ja Leistungsabschnitte sind!) bräuchte es ja nicht, wenn der Lehrer die Leistung willkürlich in völlig anderen Leistungsabschnitten berücksichtigen könnte.

Leistungsbewertungen, die Rückgabe und Besprechung von schriftlichen Arbeiten erfolgen im Übrigen auch deshalb zeitnah, damit ein Schüler die Chance hat, aus gemachten Fehlern zu lernen und daraus resultierend bei den darauffolgenden Leistungskontrollen eine Verbesserung erzielen kann. In BaWü - und sicherlich auch in anderen Bundesländern - ist es deshalb z.B. ausdrücklich (in BaWü: durch Rechtsverordnung) verboten, vor Rückgabe und Besprechung einer schriftlichen Arbeit im gleichen Fach eine neue schriftliche Arbeit anzusetzen, § 8 Abs. 3 Satz 4 Verordnung des Kultusministeriums (BW) über die Notenbildung).

In BaWü ergibt sich die Tatsache, dass die Jahresendnote aus den Leistungen des jeweiligen Schuljahres stammt (und nicht aus irgendeinem anderen) z.B. aus § 3 der Verordnung des Kultusministeriums (BW) über die Notenbildung.

Mit einiger Wahrscheinlichkeit ist das in anderen Bundesländern nicht wesentlich anders geregelt. ;-)

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Nadelwald75  19.10.2020, 22:36
@TheJudgement

ok!

Im Grunde hat dann der Lehrer die ganze Schwierigkeit zu verantworten, weil er die Leistungen nicht rechtzeitig bewertet hat.

Wie dem auch sei: Wenn überhaupt, dann sollten die Auswirkungen zum Vorteil des Schülers sein.

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Ich hätte gesagt nein. Weil wenn das aus dem letzten Schuljahr war ist es für dieses Jahr ja nicht mehr nötig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich interessiere mich richtig für die Schule🏫🏆📙

naja, er darf sie benoten, aber eigentlich dürfen die Noten in ins aktuelle Schuljahr eingehen.