Darf ein Frisör Ausfallhonorar behalten, wenn Termin rechtzeitig abgesagt wurde?
Servus zusammen,
ich hatte einen Brautstylingtermin im September und musste den Termin nun aufgrund von einem Schicksalsschlag verschieben/absagen. Wann und ob wir unsere Hochzeit nachfeiern möchten, wissen wir derzeit nicht.
Es wurde ein Ausfallhonorar schriftlich festgehalten und dass die Vorauszahlung auch bei einer Stornierung nicht zurück bezahlt werden können. Kann ich auch vollkommen nachvollziehen in Zeiten von Corona.
Nun habe ich den Termin aber ein halbes Jahr vorher abgesagt, so dass kein finanzieller Schaden entstehen sollte und noch Zeit da ist um den Termin anderweitig zu vergeben.
Meine Frage ist jetzt, ist das ok, das als "Ausfallhonorar" einzubehalten?
Danke
5 Antworten
Meine Frage ist jetzt, ist das ok, das als "Ausfallhonorar" einzubehalten?
1/2 Jahr im Voraus den Termin (endgültig ?) abgesagt, da würde ich schon zweifeln, das ihm da wirklich etwas an Honorar ausgefallen ist.
... außer es wäre eine "aufwändigere" Prozedur die vereinbart war. Dann wäre meiner Meinung nach aber lediglich der "Mehraufwand" berechtigt.
Für seinen "normalen" Geschäftsbetrieb hätte er Zeit und Gelegenheit genug gehabt, die "ausgefallene Zeit" mit anderen Kunden zu füllen.
Es wurde doch schriftlich vereinbart, von daher m. E. ok.
Ein Ausfallhonorar versteht sich als Schadenersatz. Der Termin kann jedoch bei der Vorlaufzeit neu vergeben werden, wodurch dem Frisör kein Schaden entsteht.
Auch dürfte die Klausel als unangemessene Benachteiligung bei einer Inhaltskontrolle vor Gericht durchfallen.
Wenn es im Vertrag steht, ist es letztendlich auch legitim, sodass Du schon auf Kulanz hoffen musst.
Andererseits könntest Du auch anfragen, wie es ist, wenn der Termin nur verschoben wird...
Letztendlich musst Du das ganze mit dem Frisör besprechen, wir haben eher nichts zu bestimmen...
Wenn es im Vertrag steht, ist es letztendlich auch legitim, sodass Du schon auf Kulanz hoffen musst.
Die Klausel dürfte die Fragestellerin aber unangemessen benachteiligen, ergo vor Gericht durchfallen.
bei einem halben jahr, glaube ich es fast nicht. diesen termin hätte er in dieser zeit locker neu vergeben können.
wenn es einen oder wenige tage vorher war, dann glaube ich schon.