Darf Therapeut trotz Terminabsage Ausfallhonorar verlangen?
Meine Therapeutin verlangt ein Ausfallhonorar, wenn man den Termin nicht rechtzeitig absagt. Sie sagte mir zwei Tage vorher wären in Ordnung, ein Tag vorher in manchen Fällen auch, dann könne sie sich um einen Ersatz kümmern. Nun hat meine Therapeutin sehr kurze Telefonzeiten, eine SMS schreiben kann ich ihr nicht. Ich habe also zwei Tage vor dem Termin eine Nachricht auf ihren Anrufbeantworter gesprochen, in der ich sage, dass ich den Termin absagen möchte. Sie hat ihren Anrufbeantworter immer am gleichen Tag noch abgehört in der Vergangenheit. Da kein Anruf von ihr kam, dachte ich, dass alles geklappt hätte.
Nun sehe ich, dass sie mir heute morgen, am Tag des Termins einen Link per Mail gesendet hat, für einen Videocall. In der Vergangenheit habe ich sie nämlich öfter per Anrufbeantworter kontaktiert, um anstatt einen Termin in Präsenz, eben einen Videocall auszumachen. Diesmal habe ich den Termin jedoch abgesagt. Hat sie nun die Nachricht nicht richtig abgehört? Wird sie nun ein Ausfallhonorar verlangen, obwohl ich in angemessenem Abstand abgesagt habe? Ist das nun ihre oder meine Schuld? Man bekommt ja immerhin auch eine Benachrichtigung darüber, dass sich eine Nachricht auf dem AB befindet. Sie hat mich auch nicht angerufen. Sie sendete mir nur diesen Link, danach kam nichts mehr.
3 Antworten
Du hast rechtzeitig den Termin per Anrufbeantworter abgesagt. Sie müsste eigentlich täglich den Anrufbeantworter abhören. Wenn sie das versäumt hat, ist das nicht deine Schuld. Ruf sie auf jeden Fall sofort an und wenn sie nicht drangeht, schreib ihr sofort eine Mail (das geht ja anscheinend, wenn sie dir Mails schickt). Sag ihr, dass sie dich wohl missverstanden hat und du nicht um einen Videocall gebeten hast, sondern den Termin zwei Tage vorher abgesagt hast. Dann müsste alles okay sein und sie dürfte nichts verlangen, denn so wie ich es sehe, war das ihr Versäumnis.
Danke für die schnelle Antwort! Genau so habe ich das nämlich auch gesehen.
Du solltest dir keine Sorgen machen, du hast entsprechend abgesagt,die nachricht war zum vereinbarten Zeitpunkt bei ihr eingegangen. Dafür ihren Anrufbeantworter abzuhören, ist sie verantwortlich. ich schätzte mal sie wird sich bei der nächsten sitzung für ihren fauxpas entschuldigen
du hast den termin gültig abgesagt. nur weil sie die anrufe nicht checkt....da kannst du nix dafür.
bei mir gäbs sicher keine erstattung an sie