Darf ein Fremder Autofahrer mich während des Autofahrens filmen?
Ich vor auf der Autobahn nachhause und bemerkte, dass durchgehend dasselbe Auto hinter mir fährt. Von der linken spur wechselte ich auf die rechte und daraufhin wechselte er von rechts nach links um mich zu überholen. Jedoch überholte er mich im ersten Moment nicht, sondern fuhr auf Augenhöhe neben mir und zückte sein Handy um mich zu filmen/fotografieren.
In diesem Moment hatte ich gerade ein Telefonat über die Freisprecheinrichtung und denke dass dies der Grund für seine Aktion gewesen sein könnte, bin mir aber nicht sicher, da das ja erlaubt ist soweit ich weiß.
Meine Frage ist nun, darf er mich einfach so filmen, ob er mich deswegen Anzeigen kann (wegen Telefonat), und ob ich weitere Schritte einleiten soll?
In erster Linie würde mich nur interessieren wieso er das gemacht hat.
Was für weitere Schritte würdest du denn einleiten?
Polizei kontaktieren und anzeige erstatten wegen Nötigung (Kennzeichen hab ich) oder es einfach auf sich beruhen lassen.
Wegen Nötigung? Wie hat er dich denn genötigt?
ich habe gelesen das unerlauptes filmen oder fotografieren auch als nötigung durchgehen kann, stimmt das nicht?
3 Antworten
Du wirst vermutlich irgendwas gemacht haben, das nicht in sein Weltbild gepasst hat - beispielsweise dich vor seiner Nase ans Tempolimit zu halten, obwohl er unbedingt schneller fahren wollte. Oder dich nicht in Luft aufzulösen, obwohl er ein tolles Auto gefahren hat.
Von solchen Geschehnissen, die einen merken lassen dass man ja doch nicht der König der Welt ist und dass einem doch nicht alles zu Füßen liegt, fühlen sich manche Menschen so angegriffen dass sie irgendwie reagieren wollen... beispielsweise kleine Racheaktionen wie Ausbremsen oder eben auch mal ein Handyvideo zu drehen, um dem anderen nach dem Motto "ich weiß wer du bist" Angst zu machen.
Selbst wenn du tatsächlich gegen sie StVO verstoßen hättest, brauchst du übrigens keine Angst zu haben, dass jemand mit so einer Aktion dann zur Polizei geht. Erstens war das nie die Absicht, zweitens ist ein illegal angefertiges Handyvideo kein zulässiges Beweismittel und drittens würde derjenige damit ja selbst zugeben, dass er während der Fahrt das Handy in der Hand hatte und ggf. auch, dass er vorher zu dicht aufgefahren ist, dich evtl. gar genötigt hat...
Was dein Telefonat angeht: Ja, mit Freisprecheinrichtung darf man telefonieren... wenn man dazu nicht den Blick vom Verkehrsgeschehen abwenden muss und sich auch weiter aufs Fahren konzentriert. Also wenn du z.B. aufgrund einer hitzigen Diskussion nicht gemerkt hättest dass du mit 80 auf der linken Spur herumschleichst ohne dabei jemanden zu überholen, hättest du auch mit Freisprecheinrichtung was falsch gemacht ;)
Sein Video ist wie gesagt illegal, weil er dich als konkret identifizierbare Person filmt (nicht z.B. als Teil des allgemeinen Verkehrsgeschehens) und dazu nicht dein Einverständnis eingeholt hat. Ein solches Video (z.B. von einer Dashcam) ist grundsätzlich nicht als Beweismittel zulässig; es kann nur im jeweiligen Einzelfall vom Gericht zugelassen werden, wenn der Streitwert wichtiger ist als die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Also wenn z.B. eine Unfallschuld zu klären ist.
Das Fotografieren einer Person ohne ihre Einwilligung stellt eine potenzielle Straftat dar und kann eine Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Besonders bei der Veröffentlichung von Fotos ist Vorsicht geboten, da dies unter Umständen als Verletzung der Persönlichkeitsrechte gewertet werden kann.
Während das Fotografieren in einer Fußgängerzone erlaubt sein kann, Weil da jeder mit rechnen muss, ist das gezielte fotografieren einer Person u.U. eine Straftat.
Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy ist Autofahrern hinter dem Lenkrad untersagt. Das Handyverbot verbietet auch, mit dem Mobiltelefon Fotos am Steuer zu machen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg.
Auch wenn er nicht mit "ausreichendem" Geschwindigkeitsunterschied überholt und sogar auf der linken Autobahnspur abbremst, stellt das ein Vergehen dar.
Du kannst Raudies während einer Fahrt treffen ;-))
Naja, wieso soll man in der Öffentlichkeit nicht filmen dürfen?
Mit dem Handy während man fährt ist es natürlich nicht erlaubt, er würde sich mit dem Video also ggf. selbst belasten, wäre dumm.
Wieso er das gemacht hat, wissen wir nicht.
Naja, wieso soll man in der Öffentlichkeit nicht filmen dürfen?
Es ist ein Unterschied, ob man eine allgemeine Szenerie, ein Stadtbild o.ä. filmt (und dabei nebenbei auch irgendwelche Menschen mit gefilmt werden) oder ob man konkrete Personen filmt.
Letzteres erfordert das Einverständnis der gefilmten Person(en) und liegt diese nicht vor, ist das Filmen ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und strafbar.
Sollte in der Generation Smartphone eigentlich jedem Zehnjährigen klar sein, wenn er seine Kamera auf jemanden richtet...