Darf ein ehrenamtlicher Vorstand eines Verbandes oder Vereins vorbestraft sein?

5 Antworten

Im Prinzip ja. Eine Strafe ist ja nicht das Ende allen sozialen Lebens, sondern soll der Leuterung dienen.

Geregelt wird das in den Vereinsstatuten. Dort kann z. B. stehen, dass der Kassenwart nicht wegen Veruntreuung gesessen haben soll.

Es kommt auch auf den Zweck des Vereines an. Ein Kinderschutzverein sollte natürlich keinen Kinderschänder im Vorstand haben. Aber ein Safeknacker ist da bestimmt kein Problem.

Das hängt davon ab, wie der Verein bzw dessen Mitglieder das sehen. Bei Hoeneß z.B. gab es im Verein wohl eher keine Hindernisse. Ok, der macht das nicht ehrenamtlich, muß aber trotzdem gewählt werden.

Mal überlegen - wenn der Präsident des FC Bayern vorbestraft sein darf, warum sollte es der Vorsitzende des FC Kleinkleckersdorf nicht sein dürfen?

Warum nicht kann ja auch der Gesangsverein des Männerknast Castropprauxel e.V. sein

heinermohr 
Fragesteller
 03.12.2018, 22:03

Danke ! Aber wie ist es mit einem Gemeinderat ?

0
topbaugutachter  03.12.2018, 22:37
@heinermohr

Das wäre kein "Verein", aber auch das geht, wenn er genug findet die in WÄHLEN.
In Berlin sitzen einen haufen Politiker die vorbestraft sind, und einige die es sein sollten. Wer seine Strafe angesessen hat ist wieder ein normaler Bürger

0

... natürlich, sogar die in Berlin beschäftigen doch solche als Minister und da wird doch ein Vorsitzender auch Vorstand sein dürfen.

Woher ich das weiß:Recherche