Kann der Vorstand eines Vereins ohne Abstimmung mit Vereinsmitgliedern ein Vereinsgebäude verkaufen?

6 Antworten

Es kommt darauf an, was in der Satzung steht - die Mitglieder eines Vereins können durch die Satzung von fast allen Mitspracherechten ausgeschlossen werden (selbst der Vorstand braucht nicht gewählt werden und Satzungsänderungen brauchen auch nicht durch die Mitglieder erfolgen).

Es ist alles eine Frage der Gestaltung der Satzung.

Wenn der Vorstand nicht in seiner Geschäftsfähigkeit per Satzung beschränkt ist, kann er frei handeln.


Desto mehr Mitsprachrechte den Mitgliedern eingeräumt wird, desto größer ist die Gefahr der Handlungsunfähigket und der Blockademöglichkeit.

Das ist in erster Linie eine Frage der Vereinssatzung. Dort sind üblicherweise die Rechten und Pflichten des Vorstandes geregelt und dokumentiert.

Mir erscheint es sehr ungewöhnlich, wenn es tatsächlich so sein sollte, dass ein Vorstand eine derartig weitreichende Entscheidung ohne ein Mitgliedervotum entscheiden dürfte.

Schau dir die Satzung an und in welcher Geldhöhe der Vereinsvorstand selbst handeln kann.

Meist sind das 2000-5000 € alles was drüber geht bedarf der Zusimmung der Mitglieder und es muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden.

Da der Verein gemeinnützig ist und damit Steuervorteile nutzt, darf er auch keinen Gewinn erzielen.

Satzung und nachgeordnete Dokumente lesen. Das was dort geregelt ist, gilt.

Günter