Darf ein Amerikaner in Europa mit amerikanischen Kennzeichen rumfahren?
Ich habe letztens einem Kunden ein Paket geliefert, der einen englischen Namen hatte. Als ich auf seinem Grundstück war habe ich gesehen, dass dort ein Audi Q7 mit amerikanischem Kennzeichen steht. Ich habe ihn gefragt, ob er aus den USA kommt und er meinte ja - er lebe seit seit 2 Jahren hier und hat sein Auto mitgenommen und die Behörden hätten ihm wohl immernoch keine Zulassung für das Auto gegeben.
Zufällig habe ich seinen Wagen letztens auch nochmal in der Stadt gesehen - er fährt also auf jeden Fall damit rum. Meine Frage ist jetzt: Darf der Mann überhaupt hier mit einem amerikanischen Kennzeichen rumfahren? Der Mann wohnte auf jeden Fall schon seit längerer Zeit hier (hat er mir ja selbst gesagt) und ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es erlaubt ist, so lange noch mit dem amerikanischen Kennzeichen zu fahren, wenn der Wagen gar nicht hier zugelassen ist.
Ist das, was er macht, illegal?
2 Antworten
Der darf das
ich wohne in der Nähe eines Truppenübungsplatzes
die Amerikaner fahren „deutsche“ Kennzeichen die sehen normal aus, aber die Fahrzeuge sind ohne „TÜV“ und definitiv ohne AU die sind in den USA Zugelassen mit deutsch wirkenden Kennzeichen
wir machen oft tüv für US-Bürger, diese benötigen keine AU und können die Fahrzeuge hier auf unbegrenzte Zeit so bewegen.
wir machen oft tüv für US-Bürger, diese benötigen keine AU und können die Fahrzeuge hier auf unbegrenzte Zeit so bewegen.
Da mag das Truppenstationierungsrecht gelten, damit kenne ich mich nicht aus und ist für die hier gestellte Frage auch irrelevant.
Maximal 1 Jahr, siehe FZV §20 Abs.2 und 6
Ok, also dann ist das Gesetz so ähnlich wie in den USA. Dann ist sein Wagen wahrscheinlich gar nicht legal hier und ihm ist es einfach egal haha
Es ist völlig egal ob derjenige US-Bürger ist oder nicht, dies ist für das Fahrzeug das eine Zulassung in den USA hat völlig schnuppe.
(2) In einem Drittstaat zugelassene Fahrzeuge dürfen vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn für sie von einer zuständigen ausländischen Stelle eine gültige Zulassungsbescheinigung oder ein Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens vom 24. April 1926 über Kraftfahrzeugverkehr ausgestellt ist und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist.
Hier bei der Frage kommt sogar noch hinzu, dass der regelmäßige Standort im Inland begründet ist, da muss sogar eine unverzügliche Zulassung in Deutschland erfolgen.
Falsch falsch falsch
US-Bürger melden ihr Fahrzeug beim US-Stützpunkt an, das Fahrzeug ist damit in den US zugelassen hat aber von der Optik deutsche Schilder
wenn man so einen Eimer dann kauft muss man zum US Zoll und zum deutschen Zoll und dann erst wird er hier zugelassen
die dürfen das
Falsch falsch falsch
Auf Deine Kommentare und deine Antwort zu der hier gestellten Frage trifft dies zu.
US-Bürger melden ihr Fahrzeug beim US-Stützpunkt an, das Fahrzeug ist damit in den US zugelassen hat aber von der Optik deutsche Schilder
Und was hat nun das Truppenstationierungsrecht mit der hier gestellten Frage zu tun?
die dürfen das
Dies mag so sein, hat aber nix mit der Frage hier zu tun 🤷♂️
Die deutschen Schilder haben die nur um nicht aufzufallen
eine zeitlang sind die hier mit US natokennzeichen gefahren
also im blauen Rand „USA“ und eben dann US-Schilder
…sehr interessant, hat alles nur nix mit der gestellten Frage hier zu tun.
Klar hat es was damit zu tun
er darf das Punkt aus
amerikaner haben hier Sonderrechte das selbe gilt für die Lichtanlage z.B. Bremslicht Blinker etc. Alles in einem und rot
Falsch gilt nicht für US-Bürger