Darf ein 26 Jähriger mit einer 14 Jährigen zusammen sein?

21 Antworten

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Er meint nähmlich,daß das vom Gesetz her net betraft wird,weil es ab 14 erlaubt wäre.Da Sie es freiwillig macht.
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Da hat er Recht, solange Er nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung von Ihr ausnutzt.
www.planet-liebe.de/beziehung/sex-und-das-gesetz.html

Germersheimer 
Fragesteller
 11.05.2010, 02:35

Das ist die beste Antwort.Ich hab das auch mal angesehn & ganz oben auch maln Link eingefügt.So ist die Antwort richtig.5 Sterne Antwort.Absolut!

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Dennnis2  22.08.2011, 17:35
@Germersheimer

so siehts aus. Ich sag ehrlich ich hab früher auch gedacht das es anders wäre, aber wenn man nicht weiterweiss und jemandem helfen will dann muss man eben mal kurz ins Gesetz schauen..

Hier gilt: Was nicht im Gesetz steht ist nicht strafbar, im Steuerrrecht ist es leider nicht so das alles genau wie es im Gesetz steht besteuert wird.. lies das Gesetz und dann kannste noch Richtilinien und Erlasse lesen..

Das ist bei uns in Deutshland so.. Nur das Strafrecht geht genau nach Gesetz, das BGB z.B. muss ausgelegt werden genauso wie oben schon gesagt die Steuergesetze

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(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder

2.diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

siehe: http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

verschlichter  11.05.2010, 01:17

Er will sie ja nicht vergewaltigen!!!

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Welfensammler  11.05.2010, 01:22
@verschlichter

Vergewaltigung ist auch ein ganz anderer Straftatbestand. Das wäre § 177 bzw. § 178 StGB.

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Germersheimer 
Fragesteller
 11.05.2010, 01:55

Zum 1.- Die beiden sind verliebt.Zum 2.-Sie will es so,also handelt es sich hier schon mal nicht um fehlende Fähigkeit und Sie ist auch kein Opfer,weil die sich verliebt haben und Sie das auch so will.Und 3.-Keiner nutzt hier was aus.Beide sind verliebt und wollen es so.Darin liegt auch der Unterschied.Hier liegt auch kein Missbrauch vor.Das ist doch was ganz anderes!Missbrauch ist,wenn Sie verführt wird oder irgendwas mit Gewalt.Aber das ist es ja nicht.

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Leon97531  11.05.2010, 02:26

@Welfensammler

Das was du hier aufzählst trifft zu wenn dies nicht aus freien Stücken geschieht, und Er die fehlende Fähigkeit von Ihr zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt:
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(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie 1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder 2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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also generell ist es rechtlich so ab 14 darf man geschlechtsverkehr haben, allerdings darf jmd der über 18 ist nicht mit einer minderjährigen schlafen also ist es in deinem fall so, dass es verboten ist!! allerdings denke ich das es vollkommen normal ist ich meine es gibt genug komische beziehungen also vom alter her, ich denke wenn die beiden es keinem sagen und es keiner mitbekommt ist das okey und in 4 jahren wenn sie dann noch zs sind hat sich die sache auch erledigt!! :P

Und ich wiederhole: Wo niemand anzeigt, da gibt es auch keinen Täter.

So ist das Gesetz. Und wenn die beiden sich wirklich lieben, dann wird sie ihn ja wohl kaum anzeigen. Lediglich ihre Eltern könnten dies tun. Dazu müsste sie es 1. erzählen und 2. müssten die Eltern den Wunsch der Tochter ignorieren und so einen Vertrauensbruch riskieren.

Ich persönlich glaube, dass das Alter für die Liebe die 2. Geige spielt. Der Rest muss passen. Und wenn das passt, dann ist das schön und sollte befürwortet werden!

es ist nicht ok freiwillige Beziehungen zu verbieten das ist nicht fair das gesetzt erlaubt es sogar warum schreibt ihr so ein quatsch es gibt auch keine regel dafür das man mit 21 andere Interessen hat als mit 14 nicht jeder ist gleich es steht ganz klar im gesetzt ab 14 erlaubt mit sex mit einverständniss der Eltern und mit 13 ist eine ohne sex Beziehung gesetzlich erlaubt ihr müsst mal das gesetz lesen das ist doch immer das selbe ist man anderes als andere wird man sofort auf die schwarze liste geschoben nur weil andere menschen irgenwas denken was aber noch lange nicht so seien muss wie sie denken ob Erfahrung hin und her kann man sich trotzdem auch ganz schnell täuschen an dieser stelle wird's dann ganz schnell unfair einfach dämlich wenn die Eltern ihrer tochter sehen das es ihrem kind mit der Beziehung gut geht warum dann eingreifen? das ist nicht ganz dicht!

julian141  15.12.2016, 17:57

ich mein natürlich auch 26 und 14 oder 13 niemand hat das recht das glück 2 anderer zu zerstören ausser es ist ausnutze und Bedrohung punkt

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