Darf die Polizei mein Bärabwehrspray abnehmen? Was sage ich damit das nicht passiert?
4 Antworten
Ich kann total verstehen, warum du Bärenspray dabeihast – man fühlt sich damit einfach sicherer, gerade wenn man allein unterwegs ist oder schon mal eine blöde Situation erlebt hat. Aber leider ist es in Deutschland so: Die Polizei darf dir das Spray abnehmen, wenn sie denkt, du könntest es gegen Menschen einsetzen. Auch wenn du’s nur „für alle Fälle“ mit dir trägst.
Ich hab selbst mal mit dem Gedanken gespielt, so etwas mitzunehmen, und mich dann genauer informiert. Bärenspray ist eigentlich nur zur Tierabwehr gedacht – also z. B. bei Wanderungen oder im Ausland, wo’s wirklich Bären geben könnte. Wenn du es im Alltag dabeihast, wirkt das auf die Polizei schnell wie eine verbotene Waffe.
Wenn du es trotzdem bei dir hast, würde ich ruhig und ehrlich sagen:
„Ich habe das Spray nur dabei, falls ich draußen mal auf Wildtiere treffe. Ich würde das niemals gegen Menschen einsetzen.“
So zeigst du, dass du dir der Verantwortung bewusst bist. Aber ganz ehrlich: Ich würde dir empfehlen, dich mal über rechtlich sichere Alternativen zur Selbstverteidigung zu informieren – zum Beispiel Taschenalarm oder spezielle Trainings. Damit gerätst du nicht so schnell in Schwierigkeiten und hast trotzdem ein besseres Gefühl.
Meines Wissens nach unterliegen als Tierabwehrsprays ausgezeichnete Produkte dieser Art keinen Bestimmungen, insofern du das mit dir rumschleppen darfst. Ich bin allerdings weder Ordnungshüter, noch Jurist, sondern Laie. (Mit den ganzen Bären hier ist's aber auch ein Kreuz...)
lg up
Darf die Polizei mein Bärabwehrspray abnehmen?
Ja, zur Gefahrenabwehr können sie Dir das jederzeit abnehmen.
Ausserdem ist Tierabwehrspray in „Waffenverbotszonen“ (die ja korrekt „Verbotszonen für Waffen und gefährliche Gegenstände“ heissen) auch verboten. Es ist ja auch ein gefährlicher Gegenstand…
> Ausserdem ist Tierabwehrspray in
> „Waffenverbotszonen ... auch verboten
Nö
Doch.
Auch Tierabwehrspray gilt als "gefährlicher Gegenstand". – Auf den Schildern mancher solcher Zonen ist sogar explizit ein entsprechendes Symbol in einem Verbotsschild dargestellt.
Siehe z.B. hier:
https://aachen.polizei.nrw/sites/default/files/2021-12/wvz_eionzel_2560x1440p.png
Schilder muss man schon richtig verstehen: da steht nichts von Tierabwehrspray.
Hier was zum Lesen:
https://www.ulm.de/aktuelle-meldungen/z%C3%B6a/oktober-2024/faqs-waffenverbotszone-2024_10
https://www.stuttgart.de/leben/sicherheit/sicherheitspartnerschaft/waffenverbotszone/
Das ist das Problem damit, dass sie sich teilweise selber ihre eigenen "Zonenregeln" definieren.
Wenn z.B. die Stadt Ulm eine spezielle Zone ausruft, die wirklich nur eine reine "Waffen- und Messerverbotszone" ist, dann sind da natürlich auch nur Waffen im Sinne des WaffG und Messer verboten. Da gehört dann logischerweise kein Tierabwehrspray dazu, da das nicht als Waffe gilt.
Aber lies nochmal meine Antwort auf welche Zonen ich mich bezogen habe… Das musst Du dann auch schon im Kontext verstehen. Nicht alle Zonen in DE haben die Regeln wie diese Zonen die Du hier verlinkst.
Das ist richtig, dass es eigene Regeln gibt.
Fakt ist aber: Wenn ein Spray als Tierabwehrspray zugelassen ist, dann gilt es nicht als Waffe im Sinne der Verbotsordnung.
Deshalb stimmt Deine Antwort eben nicht.
Fakt ist aber: Wenn ein Spray als Tierabwehrspray zugelassen ist, dann gilt es nicht als Waffe im Sinne der Verbotsordnung.
Deshalb stimmt Deine Antwort eben nicht.
Du verstehst es nicht...
In „Verbotszonen für Waffen und gefährliche Gegenstände“ (auf die ich mich explitzit in meiner Antwort bezogen habe) ist meine Antwort eben doch richtig.
Weil da auch das Mitführen von jeglichen "gefährlichen Gegenständen" untersagt ist, dazu gehört eben unter anderem auch Tierabwehrspray.
Kannst Du ja gerne mal mit einem Polizisten z.B. auf der Reeperbahn in Hamburg diskutieren.
Es gibt nun einmal verschiedene Arten von "Verbotszonen", es kommt d auf den genauen Wortlaut an und aufgrund welchen konkreten Paragraphen sie erlassen wurden.
Nein, Du versteht es nicht. Es ist einfach falsch, was Du da von Dir gibst.
Ein Spray, das zur Tierabwehr eingesetzt werden kann und entsprechend gekennzeichnet ist, ist eben kein gefährlicher Gegenstand!
Wenn also nicht konkret (so wie in Deinem Beispiel) auch Tierabwehrsprays einbezogen sind, sind diese nicht verboten.
Und nein, ich werde nicht mit den Polizisten diskutieren. Denn diese stellen (wie Du) gerne ihre eigenen Regeln auf. Ändert aber nichts an der Rechtslage.
Schönen Tag noch.
Ein Spray, das zur Tierabwehr eingesetzt werden kann und entsprechend gekennzeichnet ist, ist eben kein gefährlicher Gegenstand!
Und diese Annahme ist eben meines Wissens falsch.
Es sei denn, Du kannst mir eine allgemeingültige Liste zeigen, die alle „gefährliche Gegenstände“ auflistet, wenn nicht explizit etwas Anderes aufgezählt wird. 🤷♂️
Und diese Annahme ...
Das ist kein Annahme, das ist die juristische Definition!
ist eben meines Wissens falsch.
Dann weißt Du das falsch. Schau bitte mal in die entsprechenden Gesetzestexte, zum Beispiel den § 1 Abs. 2 des Waffengesetzes.
Dann weißt Du das falsch. Schau bitte mal in die entsprechenden Gesetzestexte, zum Beispiel den § 1 Abs. 2 des Waffengesetzes.
Und genau da liegt dein Denkfehler: die Definition einer Waffe spielt hier überhaupt keine Rolle. Es geht auch nicht da drum, dass Tierabwehrspray nicht als Waffe eingestuft ist.
Es geht darum, dass in diesen Zonen ausser Waffen (die in §1 Abs. 2 WaffG definiert werden) auch gefährliche Gegenstände verboten sind. Und die Definition was dort hinein fällt, ist einfach nur schwammig, da sie gesetzlich nicht wirklich festgelegt ist. Man kann dir dort auch deine spitze, metallene Nagelfeile abnehmen oder deine gläserne Getränkeflasche oder deine Nagelschere. Und eben auch Tierabwehrspray, weil auch das „gefährlich“ ist.
Und das Beispiel von Ulm, dass du weiter oben angeführt hast, enthält deshalb kein Tierabwehrspray, weil es dort explizit eine „Verbotszone für Waffen und Messer“ ist. Das bedeutet, dass dort nur diese beiden Kategorien hinein fallen alles was offiziell als Waffe eingestuft wurde und eben jede Art von Messer, aber sonst nichts.
Anders verhält es sich aber bei einer Verbotszone für „Waffen und gefährliche Gegenstände“von der ich geredet habe. Da dort eben im Zweifel alles, was irgendwie gefährlich ist hinein gezählt wird.
Aber überall sonst darf es nicht beschlagnahmt werden?
Du hast meine Antwort nicht richtig gelesen oder sie nicht richtig verstanden.
Lies sie nochmal.
Natürlich darfst Du dir, der Du ja Hauptkommisar bist, das abnehmen.
Nö