Muss die Polizei einen immer das Gesprächsprotokoll ausdrucken?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Nein 80%
Nur in bestimmten Fällen 20%
Ja 0%

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein
  1. Die Polizei muss nur wegen STraftaten ermitteln.
  2. Die Polizei muss kein solches Protokoll anfertigen
  3. Wenn die Polizei aber einer Straftat nicht nachgeht, macht sich der Polizist selbst strafbar
lcld1403 
Fragesteller
 07.06.2022, 00:09

Wenn die Polizei einer Straftat nicht nachgeht in dem sie behaupten eine Person wäre nie bei ihnen gewesen kann man dies leider schwer nachweisen ob die Person wirklich da war

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AnglerAut  07.06.2022, 00:10
@lcld1403

Das stimmt. Aber man vertraut Polizisten, weil die Konsequenzen so gross sind, dass Polizisten das (hoffentlich) nicht machen.

1
Nein

Wie soll das gehen?!

Die Einsätze, die telefonisch auflaufen, werden in einem Einsatzprotokoll erfasst. Ein Ausdruck ist nicht vorgesehen.