Darf die Polizei im Ausland verfolgen?
In Filmen sind ja Räuber heilfroh wenn sie bei einer Verfolgungsjagd über die Staatsgrenze kommen weil dann bleiben die Polizeiautos stehen.
In US Filmen ja teilweise über US Staaten Grenzen.
Aber stimmt das? Weil das wäre ja fatal wenn die wirklich stehen bleiben müssten. Und falls es nicht so ist, müssen die dann eine Erlaubnis vom Ausland holen?
5 Antworten
Ja, in diesem Fall müssen sie mit der zuständigen Behörden zusammen arbeiten. Wenn sie wissen das man über die Grenze flüchten möchte oder es sein könnte, müssen sie frühzeitig diese Informieren damit sie dann eingreifen können, wenn sie können/wollen.
Sonst ist der Flüchtige erstmal sicher. Denn sie können mit einem Deutschen Haftbefehl keinen in Belgien/Holland/England/USA festnehmen dafür bräuchte man auch einen Europäischen/Internationalen Haftbefehl.
Deutschland hat mit quasi allen Nachbarstaaten entsprechende Verträge welche einen Nacheile ermöglichen. Zusätzlich gibt es oft noch gemeine Kommissariate welche das koordinieren. Beispiel: Gemeinsames Zentrum der deutsch-polnischen Polizei
Das ist keinen Einbahnstraße, auch die Polizei der Nachbarländer kann hier tätig werden. Ist auch schon vorgekommen: https://www.lr-online.de/lausitz/forst/polizei-transporter-nach-verfolgungsjagd-in-doebern-gestoppt-47877936.html
So war es tatsächlich mal. so wohl in den USA als auch in Deutschland oder Europa.
Im deutsch-polinschen Gernezgebiet z.B. ist es mittlerweile so, dass oft Gespanne aus einem deutschen und einem polnischen Kollegen eingesetzt werden. Der Pole darf in Deutschland zwar keinen verhaften, wohl aber dabei helfen. und umgelehrt auch, darf der Deutsche in Polen niemanden selbst verhaften, dabei aber eben helfen.
Die Polizei darf mittlerweile auch über die Landesgrenzen hinaus agieren innerhalb Deutschlands. Allerdings nur bei gegebenem Anlass. wer wo 100 erlaubt 110 fährt, darf z.B. nur innerhalb des Bundeslandes gestellt und angehalten werden. Ein flüchtiger Bankräuber hingegen darf auch weiter gejagt werden. Natürlich wird dann auch entsprechend Verstärkung gerufen.
US-Staaten sind keine Grenzen, sondern wie die Bundesländer hier.
Die Polizei kann mit Europol und Interpol auch im Ausland kooperieren. Im Ausland aktiv sein dürfen sie aber nicht. Es sei denn, die Ausländische Regierung erlaubt es ihnen. Die Polizei kann die Bundesregierung (z.b. Außenministerium) um Hilfe bitten, wenn die Behörden im Ausland bei einer wichtigen Gelegenheit nicht kooperieren. Wenn das nichts bringt, dann haben sie Pech gehabt.
So gibt es russische Spione, welche in den USA inhaftiert wurden und umgekehrt. Putin kann sich nicht zurückholen. Da schaut er durch die Finger. Es sei denn, er schafft es, einen "Gefangenenaustausch" zu organisieren, wie bereits mehrfach in der Vergangenheit geschehen.
Innerhalb der EU funktioniert die Kooperation gut. Außerhalb kommt es auf die Straftat und die Beziehungen der Staaten drauf an.
LG
Relativ einfach: die Staaten haben im Normalfall Abkommen mit den Nachbarn Staaten die als zwischenstaatliches agreement eine akute Verfolgung über die Staatsgrenze hinaus erlauben. Meist sind da so Dinge wie: bis zu 30km oder 50km hinter der Grenze festgelegt. (Das reicht locker damit auch die zeitgleich alarmierten Kräfte des betroffenen Landes dazu kommen können.)