Darf die Polizei das?
Hi ich habe einen tuning chip in meinem e Roller fahre jedoch nur 30 km/h bei mir auf privat Grundstück und normal dann 20 indem ich ihn wieder aus und anmache dann ist er im normalen Modus . Meine Frage aber : darf Polizei einf so mein eroller beschlagnahmen auch wenn ich keine 30 km/h fahre und keinen Verdacht habe
3 Antworten
Ja darf sie.plus anzeigen, plus Führerschein Sperre (für Besserwisser, macht nicht die Polizei)
Das Ding ist getuned. Punkt aus fertig.
Wo und wann du das einsetzt spielt keine Rolle.
Darst Fahrzeug in dem Zustand NUR auf Privatgelände benutzen
Machst du was anderes, hast du dickes Problem.
Verdacht ist ganz schnell da.
Helm etc, wer weiß, ob die Person auf dem Roller zu dem Roller gehört
Na klar . Der Roller hat eine Höchstgeschwindigkeit für die die Betriebserlaubnis existiert. Veränderst du was an dem Fahrzeug, was genau diese Vorschriften beinflusst ( da spielt es keine rolle, ob an oder aus- Es spielt eine rolle, ab angeschlossen oder nicht) .
Das teil wird beschlagnahmt, wird mit dem Abschlepper zu einem Gutachter gebracht- dort wird erausgefunden, was verändert wurde- dann gibt es ein Gutachten- und dem der der Roller gehört ( meistens ja den Eltern)- bekommen die auch die Strafe.
achja- die ganze aktion mit beschlagnahmen und Gutachten- wird ca 1000€ kosten.
Wenn sie eine Verdacht haben ( müssen sie in den Unterlagen begründen- forder Akteneinsicht an) dürfen sie, diesen Verdacht nachgehen. Und wenn bei dem roller der Verdacht besteht, das er Manipoliert ist- dann dürfen sie den Roller auch abschleppen lassen.
Aber wenn du dir sicher bist- das du dich an alle Regeln gehalten hast- kommt keine sehr teure Rechnung zum Halter ( also der , der den Roller angemeldte hat) - aber nur, wenn keine Einrichtung gefunden wird- die zur erlöschung der Betriebserlaubnis geführt hat.
Regeln an die du dich halten solltest= Veränderst du was an deinem Roller- ist es kein Problem, solange du dich damit auf deinem Grundstück bewegst- Bewegst du dich aber im Öffendlichen raum, hat jede Einrichtung die nicht den Betriebsbestimmungen entspircht- auch nicht angeschlossen zu sein- ( es darf also nciht angebaut sein und angeschlossen) .
So wie ich deine Frage lese- hast du aber gegen diese grundsätzlichen regeln verstoßen.
sehe es ein und gut ist.
Ich würde sagen nein die polizei hat nicht das Recht den e-roller zu beschlagnahmen Weill der nur Dan 20kmh fährt aber wenn man 30kmh fahren kann Dan darf die polizei denn beschlagnahmen.
Aber warum sollten die wenn ich 20 fahre ?