Darf die Polizei Bilder von Gesuchten veröffentlichen?
Guten Abend,
Ich habe mich gefragt ob die Polizei Bilder von Gesuchten veröffentlichen darf, da es in Deutschland Datenschutz gibt.
Warum gilt eine Ausnahme? (Falls man es darf).
Auf www.polizei.nrw/fahndungen sind Bilder aber wieso dürfen sie das?
6 Antworten
Hallo,
mein Verkehrsrechtslehrer würde sagen: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Wahrheitsfindung" (hab ich den Spruch gehasst^^):
§ 131b StPO
Veröffentlichung von Abbildungen des Beschuldigten oder Zeugen
(1) Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat, insbesondere die Feststellung der Identität eines unbekannten Täters auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.
§ 131c
Anordnung und Bestätigung von Fahndungsmaßnahmen
(1) 1Fahndungen nach § 131a Abs. 3 und § 131b dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. 2Fahndungen nach § 131a Abs. 1 und 2 bedürfen der Anordnung durch die Staatsanwaltschaft; bei Gefahr im Verzug dürfen sie auch durch ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden.
(2) 1In Fällen andauernder Veröffentlichung in elektronischen Medien sowie bei wiederholter Veröffentlichung im Fernsehen oder in periodischen Druckwerken tritt die Anordnung der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) nach Absatz 1 Satz 1 außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von dem Richter bestätigt wird. 2Im Übrigen treten Fahndungsanordnungen der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) außer Kraft, wenn sie nicht binnen einer Woche von der Staatsanwaltschaft bestätigt werden.
Also Kurzversion: Wenns wirklich wichtig ist und anders kein oder kaum Aussicht auf Ermittlungserfolg besteht.
Normalerweise darfs nur der Richter, außer wenn Gefahr im Verzug ist, dann auch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei.
Ja, sie dürfen das, sofern sie sich dabei an Recht und Gesetz halten. Dazu mal das NEULAND (Solltest du auch mal kennenlernen): https://www.dr-datenschutz.de/fahndungsfotos-voraussetzungen-und-datenschutzrisiken/
Soweit ich weiß, dürfen Bilder von Gesuchten erst nach einer richterlichen Genehmigung veröffentlicht werden.
Darf die Polizei Bilder von Gesuchten veröffentlichen?
Ja, denn eine schwere Straftat soll aufgeklärt werden.
Eben weil die Personen gesucht sind. Wenn es ihnen nicht passt, können sie ja zur Polizei gehen und sich darüber beschweren ;-)
Vermutlich nicht, da die Fahndung zum Ziel hat, einen Straftäter festzunehmen und dadurch die Öffentlichkeit zu schützen. Und das öffentliche Interesse dürfte hier überwiegen.
es soll in den USA schon Straftäter gegeben haben die ihr eigenes Kopfgeld abholen wollten :)
Jeden Morgen stehen Dumme auf ;-)
Wobei das in den USA noch strittig wäre. Vielleicht bekommt man dort aufgrund irgendeinen Gesetzes sogar die Belohnung, wenn man sich selbst "mitbringt"....
dort gab auch storys dass leute nach denen gefahndet wurden ein aktuelles Foto geschickt haben weil sie auf dem verwendeten scheiße ausgesehen haben :). Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten :-)
In dieser Hinsicht auch das Land der unbegrenzten Dummheit... ;-)
Würden sie dann auch gewinnen?