Darf der Vermieter mein Wasserbett verbieten,was ich gern aufstellen möchte...

8 Antworten

Hallo,

wenn das Haus im Jahr 1927 gebaut wurde, dann solltest du wissen, dass es zu dieser Zeit noch keine baurechtlichen Vorschriften für die Tragfähigkeit der Decken gab. Die kamen erst Ende der 40er Jahre. Nach diesen Vorschriften wäre es kein Problem mit dem Wasserbett.

Bei dem Alter des Hauses würde ich allerdings ohne einen Statiker zu bemühen kein Wasserbett aufstellen. Auch, wenn sich die Deckenbelastung auf etliche Quadratmeter verteilt - mir wäre die Gefahr einfach zu groß.

Aber ich würde andererseits auch nicht gerne auf mein Wasserbett verzichten wollen!

Gutes Gelingen

Daniela

dsupper  25.06.2012, 20:40

Ich habe noch einmal nachgeschaut:

Erst seit 1945 schreiben die Bauregeln eine Verkehrslast von insgesamt 275 kg pro Quadratmeter vor.

0
Jackie251  26.06.2012, 11:27
@dsupper

Für was? Decken in Wohngebäuden? Auf Basis welcher Vorschrift? zum vergleich derzeit sind es mit vorgeschriebenen 150 kg/m² nur etwa die Hälfte

0
dsupper  26.06.2012, 13:21
@Jackie251

Aber zu den 150 kg/m2 kommen noch zusätzlich +125 kg/m2 für belastende Gegenstände wie Waschmaschienen, Tresore usw.

0
Jackie251  26.06.2012, 15:52
@dsupper

Unter welchen Punkt steht denn sowas in der DIN 155-3 ?

Es gibt lediglich einen Zuschlag für Trennwände und der ist optional. Das wird allgemein nur dann berücksichtigt wenn Trennwände planmäßig eingebaut werden oder so große Räume vorhanden sind das es wahrscheinlich ist.

Situation bezieht sich auf Deutschland, was die Önorm da vorschreibt weiß ich nicht. Allerdings fände ichs eigenartig 2 solcher Lasten übereinander zu legen. Zumal Menschen selten mit Waschmaschinen eine große Fläche des Raumer vollstellen und dann auf denen laufen.

0
dsupper  26.06.2012, 17:06
@Jackie251

Völlig unlogisch ist eine Verkehrslast von nur 150 kg/m2. Da dürften ja zwei erwachsene Leute kaum auf einem Quadratmeter engumschlungen stehen - wenn sie dann noch ihr Kind in den Arm nehmen - stehen sie dann eine Etage tiefer??

Und bei einer Party, wenn die Leute engumschlungen tanzen - wird dann auch im Stockwerk tiefer gefeiert - oder wenn mehrere Leute eng zusammen an einem Tisch sitzen?

0
dsupper  26.06.2012, 17:14
@dsupper

So hat es mir unserer Statiker, der auch unser Haus berechnet hat, erklärt, weil ich mir auch wegen unserem Wasserbett (und wir haben ein sehr großes von 2,20 x 2,20 m) und meiner großen Aquarien von einigen hundert Litern Sorgen gemacht habe.

Die Norm sieht auch so genannte Gerätelasten vor. Darunter sind Einzellasten zu verstehen, die je nach Deckentragwerk bis zu 500 kg gehen können, ohne das ein gesonderter Nachweis erforderlich ist.

0
dsupper  26.06.2012, 19:21
@dsupper

der letzte Satz stammt übrigens von einem Forumskollegen, Herrn Olaf Deters, von seiner Seite Aquaristik ohne Geheimnisse, wo es um statische Berechnungen für sehr große Aquarien geht - das ist wohl noch komplizierter, weil sich dabei die Belastung auf eine viel kleinere Grundfläche verteilt als bei einem Wasserbett, das ja immerhin mind. eine Fläche von 4 m2 belegt

0
Jackie251  26.06.2012, 20:59
@dsupper

Das Problem hierbei ist: du bist kein Fachmann und verstehst eher nichts von Statik. Das ist nicht weiter schlimm, denn das kenne ich gerade von den Aquarium/Wasserbett Seiten im Netz.

Man kann nunmal nicht einfach nach Milchmädchenart lokale Flächenbelastungen umrechnen und sagen "wenn das irgendwo im Raum hält, hält das auch gleichzeitig im gesamten Raum". Einfachstes Beispiel hierfür, leg mal ein Küchenmesser mit der Schneide auf den Fußboden. Und fällt durch die Decke? Nein! Sagen wir das Messer bringt 100 Gramm auf die Waage, die Klinge ist 10 cm Lang und - total stumpf 0,1 mm dick. Das wären also 0,1 kg auf einer Fläche von 0,1 m * 0,0001 m oder 10.000 kg/m². In ein Wohnzimmer von 4 mal 5 Metern müsste man demnach problemlos 200 Tonnen abstellen können. Das sind schlappe 3 Kampfpanzer oder 2 Lokomotiven.

Ja auf einer Party können auch mal ein paar mehr Leute pro Quadratmeter vorhanden sein, dafür sind dann trotzdem noch Wege frei wo eben keine Lasten stehen. Wenn das nicht der Fall ist, müssen auch deutlich höhere Belastungen nachgewiesen werden. Z.B. muss ein Balkon für 400 kg/m² nachgewiesen werden. Wieso eigentlich, dort stehen kaum Bücherregale, in der wohnstube (150kg/m²) aber schon. Genau eben weil es arg unwahrscheinlich ist, das jemand seine gesamte Wohnstube mit Bücherregalen zu stellt. Es ist aber durchaus wahrscheinlich das sich zum Sommerfest oder zu Sylverster 3 Personen pro m² auf einem Balkon wiederfinden.

Wenn man aber aus einem Wohngebäude ein Tanzlokal machen will, wird einem der Statiker ganz fix ein paar Stahlrahmen reinplanen, weil plötzlich ganz andere Lasten berücksichtigt werden müssen.

Der 2. Fehler den viele machen ist das Totschlagargumen "ich hab ja noch nie gehört das einer plötzlich 2 Etagen tiefer saß". Ohh na dann ist doch alles super! Allerdings, hmm welche Fachliteratur wurde denn als Quelle herangezogen? Tatsächlich sparen Tagesschau und Tageszeitung sowas natürlich aus, wenn nicht genug Action dran ist. Problem ist die Laiensichtweise, naja entweder es hält oder alles bricht zusammen. In Wahrheit ist im Hochbau meist entscheidend, dass die Verformungen gering bleiben. Die Tragwerke haben zudem immer Reserven (zB für Brandfälle) bevor sie völlig zusammenstürzen. Aber bis dahin können deutlich größere Verformungen auftreten.

Und da wirds interessant. Da kommt nämlich schnell mal jemand und bemerkt das die in der schönen neuen Deckentapete plötzlich ein Riss ist. Was meinst du wer für solche Schäden haftet wenn daran Lasten schuld waren, die jemand lieber nicht hätte auf die Decke stellen sollen? Und glaub nicht das sowas mit einer Rolle Tapete gemacht ist. Der Vermieter wird sich das vergolden lassen und bis zum Kern sanieren. Versicherungen übernehmen sowas nicht. Aber für die Tageschau reicht der Beitrag "Trottel muss 20.000 Euro Sanierungskosten tragen" dann doch nicht.

Der 3. Fehler sind dann die sogenannten Gerätelasten. Wenn im deutschen etwas mit* "bis zu.." gekennzeichnet ist, sollte man doch hellhörig werden oder? 500 kg? joa bei Decken mit ausreichender Querverteilung wenn die Lasten an einer Auflagerwand platziert werden, für ein Aquarium auf einer Stahlbetondecke kann man das unterstellen. Für ein Wasserbett auf einer Holzbalkendecke eher nicht.

Die Diskussionen bei dem Thema sind aber ähnlich wie mit jemanden der generell unangeschnallt Auto fährt. Da kommen dann Argument wie "man könnte ja im Auto verbrennen" oder "also ich fahre seit 20 jahren ohne Gurt und lebe noch". Man kann immer auf Risiko spielen und muss nicht zwangsläufig verlieren! Man könnte es aber auch richtig machen. Leugnen "völlig unlogisch solche lasten" ist auch beliebt. Musst mir aber nicht glauben kannst ja gerne in die Din oder die Wikipedia sehen (das ist ein Auszug aus der DIN; Hinweis 1 kn/m² entspricht 100 kg/m²): http://de.wikipedia.org/wiki/Nutzlast_%28Bauwesen%29 Da schau mal einer guck, Kategorie A2 150 kN/m² und Einzellasten bis 100 kg.

1
dsupper  27.06.2012, 05:59
@Jackie251

Hallo,

nein, ich bin kein Statiker - aber dafür habe ich ja meinen Statiker, der mir solche Sachverhalte kompetent erklären kann.

dafür sind dann trotzdem noch Wege frei wo eben keine Lasten stehen.

und du selbst schreibst es ja auch selbst. Auch ein Wasserbett nimmt nicht den gesamten Raum ein, es bleibt ja immer noch jede Menge freier Fläche in einem Schlafzimmer übrig. Es steht (meistens) ja auch nicht mitten im Raum, verteilt sein Gewicht auf mind. direkt 4 qm.

"Da schau mal einer guck, Kategorie A2 150 kN/m² und Einzellasten bis 100 kg." - da bin ich ja auch bei 250 kg

I

0
Jackie251  27.06.2012, 08:11
@dsupper

ach ja wirklich? 150 kg/m² und (wobei es richtig gesagt sogar ODER ist) 100 kg kannst du zusammenfassen? Und das sind dann bei dir 250 kg?

Also sorry jetzt wirds kindisch, schon in der 7 Klasse lernt man das man nicht einfach Zahlenwerte zusammenrechnen kann, wenn diese nicht die gleichen Einheiten haben.

Addiere doch mal 10 m² (Fläche) und 20 cm (Länge) - was passiert? Gar nichts, man kann es nicht addieren da könnte man genauso gut Stunden und Kilogramm addieren => Blödsinn.

1
dsupper  27.06.2012, 10:26
@Jackie251

Sorry aber 1 kN entspricht ja ziemlich genau 1 kg in den Belastungsrechnungen

0
dsupper  27.06.2012, 10:52
@dsupper

So ich habe mir jetzt die Erklärungen meines Statikers von vor drei Jahren noch mal rausgesucht.

150kg/m2 der Fläche sind die Grundlast.

Die Fläche des Schlafzimmers beträgt 15 m2, also ist eine Gesamtlast von 2250 kg (nämlich 15 x 150 kg) in dem Raum zulässig.

Zudem gibt es noch eine zusätzliche Flächenlast (weil ein Boden und evtl. Trennwände - die man ja auch ziehen könnte) ja auch etwas wiegen) = 135 kg/m2 = also zusätzlich 1875 kg

Dann gibt es noch die mögliche Einzllast von 500 kg, die man ja noch zusätzlich hinstellen kann.

Also kann das Schlafzimmer eine Gesamtlast von ca. 4625 kg tragen - also ausreichend für Wasserbett, Menschen und Aquarium

Dazu gibt es übrigens auch Gerichtsurteile, die von in etwa den gleichen Lasten ausgehen

http://www.tasso.com/wasserbetten/technik-pflege/das-gewicht/

0
Jackie251  27.06.2012, 12:25
@dsupper

Ok abschließend:

  • Den Trennwandzuschlag gibt es nicht - wenn nicht vom Bauherrn so gewünscht. Für Altbauten mit sowieso kleinen Räumen wird sowas üblicherweise NICHT berücksichtigt.

  • Das gerichtsurteil auf das du verweist ist ein Treppenwitz unter Statikern, es zeigt wie leicht ein Laie die Tragfähigkeit völlig falsch beurteilen kann.

  • Das Urteil ein rein VERTRAGSRECHTLICH! Es ist nicht baurechtlich. Es geht darum das ein WBett durchaus ein gebräuchliches Möbelstück ist und daher der Mieter völlig überrascht ist, das er dann nun nicht aufstellen darf - weil er darüber vorab keine Information hatte. Aus genau dem Grund steht es heute meist in den Satzungen (wenn das Gebäude gefährdet ist) das die Aufstellung schwerer Einzellasten (Wbett, Tressor, Maschinen) der Zustimmung des Vermieters bedürfen. Wenn der Vertrag das vorher festlegt, ist es später nicht mehr überraschend. Das Urteil sagt nicht ein Wort zur Haftung im Schadensfall. Da sich aber der Vermieter bemüht hat die Belastung zu verringer wird er wohl kaum Schuld sein. Das ist wie bei den "Kampfhunden" ich darf dir nicht verbieten das du einen hast, aber wenn was passiert hast du Schuld.

  • Die genannten 500 kg Einzellasten sind bereits seit 15 Jahren nicht mehr in den Vorschriften enthalten! Für ein Wasserbett hätte man auch nach den alten Vorschriften maximal 300 kg benutzen dürfen, da die Voraussetzungen für die 500 kg nicht erfüllt sind. Die Einzellasten sind dabei NICHT mit den Flächenlasten gleichzeitig zu berücksichtigen. Im Extremfall Altbau, Holzbalkendecke ohne Trennwandzuschlag bedeutet das bei deinem 15 m² Zimmer eine Gesamtlast von 3000 kg (nämlich 200 kg/m² *15 m² denn die für die Holzbalkendecke muss als Kategorie A3 eingestuft werden). Nur diese Gesamtdeckentragfähigkeit ist eine kaum aussagekräftige Zahl. Man kann insgesamt leicht 20 kg tragen, aber wenn man die nur in eine hand legt wirds schon schwer, und wenn die nur am kleinem Finger hängen geht was kaputt. Die Last pro Quadratmeter ist ein wichtiger Vergleichswert. Und die liegt doch merklich über 200 kg/m².

  • In den meisten Fällen stellen WBetten/Aquarien kein Problem dar und die Vermieter haben eher Angst um einen Wasserschaden als das eine Decke beschädigt wird. Aber es gibt auch Bauwerke die "sparsamer" geplant wurden und bei denen dann noch Vertärkungen oder Verteilungsplatten notwendig sind. Und bei den Sachwerten (ggf sogar Menschenleben) die gefährdet sind aber auch ein vernünftiger Umgang mit dem Vermieter gebietet aus meiner Sicht, das man auf nummer sicher geht und sowas vorher klärt. Aber das ist nunmal meine Meinung muss jeder für sich entscheiden :-)

1

Der Vermieter darf dir nicht vorschreiben was du dir für ein Bett aufstellst. Egal wie alt ein Haus ist. Die Einrichtung ist nicht Entscheidung des Vermieters.

oliberlin  25.06.2012, 18:44

Die Einrichtung ist nicht Entscheidung des Vermieters.

Die Sicherheit des Gebäudes und der Menschen, die darin wohnen geht vor. Wenn ein Einrichtungsgegenstand diese Sicherheit gefährdet kann der Vermieter das sehr wohl untersagen, insbesondere dann, wenn durch den Einrichtungsgegenstand eine Gefahr für die Mieter in der Wohnung darunter ausgehen kann.

0

Kann er. Wenn der Boden des Hauses nur eine bestmmte Belastung zuläßt. Bitte bedenke, das ein Wasserbett um ein vielfaches schwerer ist als ein normales Bett.

Naja generell untersagen kann der Vermieter das natürlich. Allerdings will der Vermieter ja auch nur sicher gehen. Was du tun könntest wäre mit dem Vermieter abstimmen das er akzeptiert wenn du nachweisen kannst das es dem Haus nichts aus macht. Da müsstest du dir einen Statiker besorgen.

Allerdings würde dieser wahrscheinlich die Decke öffnen müssen um sich das Tragwerk genau anzusehen. Das ganze kann dann je nach Bauwerk recht aufwändig und entsprechend teuer werden. Und am Ende könnte noch immer herauskommen das es nicht geht.

Bei einem Haus diesen Alters kann es gut sein, daß die Deckenlast nicht für ein Wasserbett ausgelegt wurde.

Wenn Dir also ein Aufstellen untersagt wurde, laß es besser bleiben - das kann elend teuer werden.....