Darf der Vermieter das?
Moin,
Ich weiß, dass der Vermieter grundsätzlich das Recht zur Begehung der Wohnung hat, maximal 1x km Jahr gut vorher angekündigt. Meine Frage ist aber folgende...
Ich habe herausgefunden, dass es bei meinem Vermieter sehr unüblich ist, überhaupt eine Begehung zu machen, während die Wohnung vermietet ist. Freunde und Kollegen wohnen weitaus länger als ich in ihrer Wohnung (ich 2 Jahre) und hatten noch nie Besuch vom Vermieter, der eine Genossenschaft ist. Dieser will aber bei mir eine Begehung machen.
Ich wage zu behaupten irgendwo mal gelesen zu haben, dass in so einem Fall der Mieter dennoch dem Vermieter den Zutritt verwehren könnte, ohne eine Kündigung zu befürchten. Stimmt das?
8 Antworten
Ich weiß, dass der Vermieter grundsätzlich das Recht zur Begehung der Wohnung hat,
Nein, das hat er nicht. Man muss den Vermieter nur rein lassen wenn dieser ein berechtigtes Interesse daran hat. Einfach nur um Mal nach der Wohnung zu sehen muss man den Vermieter nicht rein lassen.
Das er das vorher ankündigen muss ändert daran nichts. Auch mit Ankündigung muss man ihn nicht einfach so in die Wohnung lassen er, brauch dazu trotzdem noch einen Grund dafür. Wenn ein solcher Grund vorliegt dann kann das auch mehrmals im Jahr sein.
Also zu sagen "Ich mache ne Besichtigung, mach mal Tür auf" geht nicht. Sehr interessant. Ich fühle mich auch einfach unfair behandelt, wie gesagt, überall anders wird keine Begehung gemacht
Genau deshalb wird das nirgends gemacht, weil es nicht erlaubt ist,
Ahja... Danke dir. Dan werde ich absagen wenn die mir keinen Grund liefern
Ich weiß, dass der Vermieter grundsätzlich das Recht zur Begehung der Wohnung hat, maximal 1x km Jahr gut vorher angekündigt.
Das Recht hat er nicht.
Dieser will aber bei mir eine Begehung machen.
Ich wage zu behaupten irgendwo mal gelesen zu haben, dass in so einem Fall der Mieter dennoch dem Vermieter den Zutritt verwehren könnte, ohne eine Kündigung zu befürchten. Stimmt das?
Wenn der Vermieter keinen plausiblen Grund für die "Begehung" angibt, stimmt das.
Er hat nur gesagt "Normale Begehung"... Ist wohl kein guter Grund oder?
Nein, denn "normale" Begehung gibt es nicht. Anstehende Reparaturen oder Baumaßnahmen z. B. wäre ein plausibler Grund.
Interessant. Na dann werde ich absagen. Ohne Grund kommen die mir nicht rein
Der Vermieter hat kein pauschales Recht die Wohnung zu besichtigen. Das ergibt sich aus der Unverletztlichkeit der Wohnung nach Art 13 GG.
Allerdings hat ein Vermieter das Recht die Wohnung zu betreten wenn es sachliche Gründe gibt und es vorher angekündigt wurde. Ein einfaches Beispiel wäre das notwendige Ablesen von Zählern.
Sie sollten an der Stelle antworten und nach den Grund der Besichtung fragen. Kann er keinen nachvollziehbaren Grund angeben, dann müssen Sie ihn auch nicht in die Wohnung lassen.
Ich habe tatsächlich sogar schon nachgefragt. Mir wurde kein Grund genannt. Nur eine 'normale Begehung'. Zähler befinden sich alle im Keller und werden von mir abgelesen, da ich mich um Strom und Gasversorgung kümmern muss. Der Wasserzähler ist im Fahrradkeller
wenn der Vermieter begründete Begehung machen möchte um dort zu überprüfen ob sich an den Wänden Schimmel Stockflecken bilden oder andere triftige Gründe vorweist und den Besuch vorher rechtzeitig ankündigt kannst du als Mieter wenig machen da dies zu deinem Wohle geschieht
Er gibt allerdings keinen Grund an. Er behauptet, es sei eine "Normale, regelmäßige Begehung"... Und wie gesagt, bei Kollegen, die über 5 Jahre wohnen, wurde nie eine gemacht
Er muss rechtzeitig (zwei Wochen zuvor) mit konkreter sachlich nachvollziehbarer Begründung eine Begehung ankündigen.
Lies mal weiter unten 😉 Dort schreibe ich rein, wenn er das rechtzeitig ankündigt und maximal 1x jährlich