Darf der Kontrolleur das?
Ich bin vom Kontrolleur im Zug weggerannt und er hat mich dann durch den halben Zug verfolgt, obwohl ich eine Fahrkarte hatte.
Also ich hatte ne Wette mit einem Freund und der Verlierer musste halt die Bestrafung machen.
Wie gesagt, bin halt weggerannt und als ich dann nicht mehr weiterlaufen konnte bin ich stehengeblieben und hab „spaß“ gesagt und ihm die Fahrkarte gegeben.
Daraufhin hat er mich einfach aus dem Zug geschmissen obwohl ich noch vier Haltestellen weiterfahren müsste.
Darf er das?
9 Antworten
Blödes Spiel: Da versucht jemensch Regelbrecher zu finden und wird von einem albernen Fahrgast davon abgehalten. Sprich: In der Zeit konnte er ja seinen Job nicht ausführen! Schlussendlich hat er anhand des Hausrecht, das ihm als Kontrolleur im Rahmen seines Auftrages auch übertragen wurde, gehandelt und hat Dir physisch deutlich erklärt, dass dieses Verhalten von ihm nicht geduldet wird.
Es gibt für da "Raussetzen" allerdings Grenzen, bspw. darf ein Minderjähriger nicht einfach bei widrigem Wetter, bei dem gesundheitliche Folgen zu befürchten wären, auf einem verlassenen Bahnsteig zurück gelassen werden.
Ansonsten bist Du als Fahrgast und Deinem Ticket einen Beförderungsvertrag mit dem Verkehrsunternehmen eingegangen. Jetzt könntest Du mal in de AGB nachschauen, ob da was von "auf Verlangen vorzeigen" steht. Letztendlich aber auch hier nicht wichtig, da Du als Fahrgast Dich ohnehin an die allgemein zu erwartenden Regeln zu halten hast und bei der Erfüllung des Vertrages auch immer eine Mitwirkungspflicht hast.
Kurz: Ja, durfte Dich raussetzen aufgrund nicht geduldeten Verhalten nach Hausrecht oder aufgrund nicht eingehaltener Regeln bei der Beförderung. (Wird er Dir aber auch auseinander gesetzt haben.)
Ja, das darf er
Ja, das darf er. Und auch mit Recht.
Habt ihr so viel Langeweile das ihr Leute daran hindert ihre Arbeit zu machen ?
Such dir ein Hobby,.
Er ist doch nur ein Troll, als wenn er sich das trauen würde.
Er wird ab und an Musik im net runterladen und sich damit wie ein Gangster fühlen, das hier ist 2 Stufen zu hart für ihn.
Nein, darf er nicht, weil du ein gültiges Ticket hattest.
Er machte sich strafbar - kannst ihn anzeigen.
Ticket haben ist nicht alles. Das Ticket ist auf Verlangen vorzuzeigen. Man hat sich auch mit Ticket zu benehmen. Und strafbar, ich bitte dich, hier gilt das Hausrecht. Kannst ihn aber trotzdem anzeigen, die Gerichte brauchen die Verfahrenskosten (die du ja tragen wirst) bestimmt dringender als du.
Was für eine Anzeige??!
Der kleine Knirps ist von dem Kontrolleur abgehauen, egal ob er ein gültiges Billett hatte oder nicht!
Der Kontrolleur musste ihn durch den halben Zug verfolgen und konnte die anderen nicht mehr Kontrollieren!
Meiner Meinung nach hat er es verdient! So hat er eine Lektion bekommen und lernt wenigstens draus!
normalerweise darf der/die Zug/Bahn/Bus Fahrer/in dich aus dem Fahrzeug rausschmeißen weil er/sie das Recht hat. Ob ein Kontrolleur das gesetzlich darf weiß ich nicht so genau aber so gesehen kann er das sonst würde er die Polizei anrufen und somit gäbe es mehr Stress.
Wirklich jetzt?