Darf der Bruder die Fürsorgepflicht für seine Schwester übernehmen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Er kann nur über das Jugendamt und das Familiengericht den Eltern das Sorgerecht entziehen lassen und auf sich übertragen.

Eine Pflicht für den Bruder, das Sorgerecht zu beantragen besteht nicht.

Wenn er das Sorgerecht zugesprochen bekommt, hat er die selben Rechte und Pflichten wie die Eltern vorher, da er der gesetzliche Vertreter wird (der juristisch richtige Begriff für Eltern)

In Ausnahmefällen nach richterlichem Entscheid möglich.

Wenn der Bruder volljährig ist, die Genehmigung der Eltern hat und für das Kind sorgen kann, also neben seiner Arbeit her, dann darf er das.

Er hat halt nicht die Genehmigung der Eltern, da die ziemlich dumm sind (nett ausgedrückt). Aber das Jugendamt hat den Eltern schon das Sorgerecht für die Schwester entzogen. Bräuchte er dann trz noch die Genehmigung der Eltern? Macht in meinen Augen nicht wirklich Sinn, da der gesetzliche Vertreter der Schwester dadurch ja eig das Jugendamt sein müsste oder? Also haben die Eltern im Grunde genommen gar nichts mehr zu sagen und das Jugendamt müsste es genehmigen.

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@KpvomLeben820

Wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, hat es das Jugendamt. Dann kann das Jugendamt die Erzieheung der Geschwister an Verwandte, Brüder und Schwestern verteilen, wenn das gewünscht wird.

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Mit 18J kann er das. Allerdings wird vom Jugendamt überprüft ob sein Leben in geordneten Bahnen verläuft. Wie gregeltes Einkommen, Zustand seiner Wohnung, ob er eventuell Drogen konsumiert unsw. Ist ein Prozess der etwas dauert.

Wenn der Bruder volljährig ist, die Genehmigung der Eltern hat und für das Kind sorgen kann, also neben seiner Arbei her, dann darf er das.