Darf der Arbeitgeber einen auch für andere Dinge in der Firma einsetzen?

4 Antworten

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Schau , wie dein Aufgabengebiet im Arbeitsvertrag beschrieben ist.

Sprich mit deinem Chef und fordere, dass du nur (!) als Bedienung und nicht (!) als Reinigungkraft arbeiten würdest.

Der Bedarf an Fachkräften im Service ist groß, da findest du auch schnell eine neue Anstellung.

Viel Erfolg


emeliebr 
Beitragsersteller
 26.02.2025, 10:49

Im Arbeitsvertrag ist leider alles recht allgemein formuliert. Ich werde mich jetzt wohl mal anderweitig umschauen und nicht bei so einem Arbeitgeber bleiben. Habe mit ihm schon diskutieren müssen überhaupt die passende psa zum putzen zu bekommen. Man kann sich an so versauten wcs ja auch mal schnell mit irgendwas anstecken

Das kommt ganz darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Lies da doch mal nach.

Grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Weisungsrecht nach Paragraph 106 GewO. Dieses kann durch Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag sowie Betriebsvereinbarungen eingeschränkt sein.

Es ist also entscheidend, ob eine Betriebsvereinbarungen und/oder Tarifvertrag besteht. Wenn nicht, ist entscheidend, was im Arbeitsvertrag diesbezüglich geregelt ist.

es kommt drauf an, wie ausführlich dein arbeitsumfang im arbeitsvertrag beschrieben wurde.

bei allgemeiner formulierung oder nur mit einer mündlichen vereinbarung hast du schlechte karten.

du solltest auch überlegen, ob so ein mißbrauch auf dauer für dich ok ist. gutes service personal wird immer in der gastronomie gesucht, da musst du nicht bei so einem ausbeuter arbeiten, der das geld für reinigungskräfte sparen will.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 35 Berufsjahre Personalwesen